„Weiße Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Vorteil (1)

In meinen letzten Unangreifbar Leben-Newslettern habe ich Ihnen konkret aufgelistet, was sich aufgrund neuer Gesetze für Sie seit dem 1. Januar 2016 geändert hat. Und zwar im Negativen. Zum Nachteil für Sie.

Viele Leser mich daraufhin angeschrieben, ob ich nicht auch die Kehrseite der Medaille beleuchten kann. Diesem Wunsch möchte ich nun nachkommen.

Deshalb möchte ich Ihnen in meiner neuen Reihe aufzuzeigen, was sich positiv für Sie ändert. Sachverhalte, von denen Sie vielleicht nicht einmal etwas wissen, die jedoch wichtig für Sie sind.

Steigende Renten

Die Politik kündigte eine Erhöhung der gesetzlichen Renten an. Ab dem 1. Juli 2016 um rund 4,4 Prozent im Westen und 5 % im Osten. 2017 sollen sie um 2,44 % und 2018 um 2,41 % steigen. Genau entscheidet sich das jedoch in den nächsten Wochen. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,7 Prozent des Einkommens.

Ich bin angesichts der horrenden Kosten durch den Flüchtlingszuzug jedoch skeptisch, ob es überhaupt dazu kommt. Die Zukunft wird es also zeigen.

Aufwendungen für Altersvorsorge

Bisher erkennt das Finanzamt 80 Prozent der Ausgaben für die Altersvorsorge an. Seit Beginn dieses Jahres sind es 82 %. Was das konkret für Sie heißt: Steuerpflichtige können bis zu 18.669 Euro der Aufwendungen steuerlich geltend machen. Bei Ehepaaren sind es bis zu 37.338 Euro, die als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen.

Steigender Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro. Damit müssen Ledige erst ein Einkommen von mehr als 8.652 Euro versteuern. Wenn Sie mit Ihrer Frau als Ehepaar gemeinsam veranlagt sind, dann müssen Sie Einkommensteuer zahlen, wenn Sie mehr als 17.304 Euro verdienen.

Das gilt auch, wenn Sie beispielsweise keiner Arbeit nachgehen. Ein sogenannter „Nichtarbeitnehmer“ sind, weil Sie vielleicht als Vermieter Ihren Lebensunterhalt verdienen.

Erhöhung des Grenzsteuersatzes

Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs sind korrigiert worden. Im Klartext: der Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen. Dadurch wird die kalte Progression gedämpft. Oder anders ausgedrückt – Sie sollen oder werden, das wird sich noch zeigen, etwas mehr Geld in der Tasche haben.

So soll Ihre Mehrbelastung durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen eingedämmt werden.

Längere Lohnsteuer-Freibeträge

Bislang mussten Sie Freibeträge für den Lohnsteuerabzug jährlich neu beantragen. Doch ab 2016 gelten die Freibeträge nicht nur ein, sondern zwei Jahre lang.

Beachten Sie dabei aber: Wenn sich innerhalb dieser zwei Jahre etwas bei Ihnen ändert, beispielsweise wenn sich die Werbungskosten verringern, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen.

Im 2. Teil werde ich Ihnen weitere Aspekte aufzeigen, von denen Sie profitieren können. Seien Sie also gespannt!

 

Quelle: Guido Grandt