EU-Vorreiter: Österreich hebt staatliche Garantien auf!

Innerhalb der EU richten sich derzeit alle Augen auf Griechenland. In der medialen Berichterstattung vollkommen vernachlässigt werden dabei die gravierenden Entwicklungen und Eigentumseingriffe in Österreich. Zum ersten Mal in Europa bricht ein zahlungsfähiges Land seine staatlichen Garantieversprechen für die Einlagensicherung.

Jeder Toaster und jeder Eierkocher hat in Deutschland eine Garantie

Eine Garantie ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall. Speziell wir Deutschen lieben derartige Zusicherungen und Versprechungen. Jeder Toaster und jeder Eierkocher, den wir erwerben, ist mit einer Garantieleistung versehen. In diesem Garantiewahn sind mittlerweile zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen die kuriosesten „Produkte“ entstanden. Im Handel gibt es Preisgarantien für die Rücknahme oder Preisangleichung wenn die Konkurrenz billiger ist. Es gibt Zufriedenheitsgarantien, die ein befristetes Rückgaberecht bei Unzufriedenheit mit dem Produkt versprechen. Darüber hinaus gibt es von Reparaturgarantien über Vor-Ort-Garantien bis hin zu Haltbarkeitsgarantien, Ausfallgarantien, Abnahmegarantien, Liquiditätsgarantien, Währungsgarantien, Geld zurück Garantien oder auch den Einlagensicherungsgarantien der Banken eine Vielzahl an Garantieformen in unserem täglichen Leben. Aber halten diese Garantien auch was Sie versprechen? Nein!

Ich garantiere Ihnen genau zwei Dinge!

Ich bin davon überzeugt, dass wir in einer garantierten Welt der Scheinsicherheiten leben. Ich bin mir bewusst, dass es nicht einmal sicher ist, dass morgen die Sonne wieder aufgeht. Der US-Politiker und Wissenschaftler Benjamin Franklin hat es vor langer Zeit hervorragend auf den Punkt gebracht: Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher:

Der Tod und die Steuer!

EU-Vorreiter: Österreich hebt staatliche Garantien auf

Den größten Teil meines angestellten Arbeitslebens habe ich in Österreich verbracht. Im wunderschönen Tirol in Reutte, Jungholz und dem Kleinwalsertal in Vorarlberg. Im Jahre 2005 habe ich dann den Schritt in die Selbstständigkeit und Bankenunabhängigkeit vollzogen. Zu meiner Zeit als Bankberater war die Alpenrepublik ein Hort von Solidität und Stabilität. Basierend auf einem verfassungsrechtlich garantierten Bankgeheimnis.

Bankgeheimnis, Einlagensicherung, Stabilität und Vertrauen sind Österreich-Legenden wie Mozart und Sissi!

Das Bankgeheimnis wurde längst aufgegeben. Pauschale Kontoabfragen deutscher Finanzämter sind rückwirkend bis in das Jahr 2011 heute bereits möglich. Spätestens ab 2017 versendet Österreich automatische Kontrollmitteilungen. Die Einlagensicherung wird ebenfalls aufgehoben. Das schlimmste aber ist der Vertrauensbruch durch das Hypo-Sondergesetz, das im Zuge der Schieflage der Skandalbank Hypo Alpe Adria verabschiedet wurde: Zum ersten Mal in Europa bricht ein zahlungsfähiges Land seine staatlichen Garantieversprechen für die Einlagensicherung.

Mich überrascht es nach wie vor, dass dieser gravierende, sozialistische Eingriff des Österreichischen Staates in das Rechtssystem nicht mehr Empörung in der Bevölkerung auslöst. Nicht nur in Österreich, sondern vor allem auch in Deutschland. Dagegen überrascht es mich durchaus positiv, dass der Deutsche Bankenverband eine sehr kritische und begrüßenswerte Stellungnahme dazu verfasst hat, die aber in den breiten Medien ebenfalls kaum beachtet wurde. Nachfolgend finden Sie diese zu Ihrer Information. Ich teile selbstverständlich die Kritik des Bundesverbandes Deutscher Banken hier absolut!

Die Stellungnahme des Bundesverbands deutscher Banken im Orginalwortlaut:

Am 1. März 2015 hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ein Schuldenmoratorium über die HETA verhängt. Zusätzlich ist zu befürchten, dass vergebene öffentliche Sicherheiten entschädigungslos entzogen werden.

Hintergrund

Die Heta Asset Resolution AG (HETA) ist die Abbaugesellschaft („Bad Bank“) der Hypo Alpe-Adria-International AG und hat „die Aufgabe, ihre Vermögenswerte mit dem Ziel zu verwalten, eine geordnete, aktive und bestmögliche Verwertung sicherzustellen“. Diese unterliegt nicht den aufsichtsrechtlichen Kapitalerfordernissen, was den Abbau der Bank erleichtern sollte. Am 30. Oktober 2014 wurde der HETA zudem die Lizenz zur Ausübung von Bankgeschäften entzogen.

HaaSanG

Der österreichische Gesetzgeber hat am 31. Juli 2014 ein Sondergesetz zur Sanierung der Hypo Alpe-Adria-International AG (HaaSanG) erlassen. Mit diesem Sondergesetz wurden sowohl ausgewählte Forderungen von Gläubigern gegen die Hypo Alpe-Adria als auch deren Sicherheiten und vertragliche Garantien, mit denen die Kreditgeber gegenüber dem Krisenfall der Bank von der Republik Österreich oder dem Land Kärnten abgesichert werden sollten, entschädigungslos beseitigt.

Das Moratorium

Am 1. März 2015 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), die seit Anfang des Jahres die Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde wahrnimmt, per Bescheid die Abwicklung der HETA eingeleitet. Damit verbunden hat sie ein Schuldenmoratorium bis zum 31. Mai 2016 verhängt. Das bedeutet, dass alle Fälligkeiten (Zinsen sowie Tilgungen), die bis zu diesem Datum eintreten, (vorerst) nicht bedient werden. In diesem Zeitraum soll eine unabhängige Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgen, die die Basis für die Erstellung eines Abwicklungsplans bildet. In der Begründung des Bescheides wird zudem angedeutet, dass auch Sicherheiten aus der gegenüber dem Land Kärnten bestehenden Ausfallbürgschaft beschnitten werden sollen. (Quelle: Bundesverband deutscher Banken)

Meine Einschätzung entspricht der nachfolgenden Position des deutschen Bankenverbandes

Das politische Ziel, dass vorrangig Anteilseigner und Gläubiger die Kosten einer Abwicklung eines Kreditinstituts (was die HETA eben nicht ist) tragen sollten, ist richtig. Die Maßnahmen der Republik Österreich dienen jedoch diesem Zweck nicht. Das Vorgehen ist vielmehr von fiskalischen Interessen getrieben und ist zudem ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Man ist offensichtlich bestrebt, sich durch den Entzug von staatlichen Sicherheiten und Garantien seiner Verbindlichkeit zu entledigen.

Durch dieses unverantwortliche Handeln kann nicht nur das Vertrauen potenzieller Investoren in Haftungen und Garantien Österreichs geschwächt werden. Die negative Vorbildwirkung des österreichischen Vorgehens ist geeignet, das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Institutionen im gesamten Euroraum als verantwortliche Finanzmarktakteure nachhaltig zu erschüttern. Dazu darf es nicht kommen! So ist der Wert des Vertrauens der Kapitalmärkte in die Vertragstreue unermesslich und sollte nicht durch das egoistische Verhalten eines Landes zerstört werden.

 

Quelle: Markus Miller

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