Sicherheit: Waffentragen wird eingeschränkt

Polizisten bekommen selten die Erlaubnis, die Waffen außer Dienst zu tragen. Auch sonst werden weniger Waffenpässe vergeben. Und die EU-Kommission will Privaten halb automatische Waffen verbieten.

Wien. Können mit Schusswaffen ausgestattete Bürger bei Abwesenheit von Sicherheitskräften Anschläge wie in Paris verhindern oder zumindest die Opferzahl verringern? „Die Presse“ druckte jüngst einen Gastkommentar des Rechtsanwalts Raoul Wagner, der das glaubt. Das Leserinteresse war groß, die Reaktionen höchst unterschiedlich.

„Presse“-Recherchen ergaben indessen, dass der Staat und seine Organe offenbar wenig Freude mit bewaffneten Bürgern haben: Trotz eines formal vergleichsweise liberalen Waffenrechts erteilen die Behörden hierzulande auch Exekutivbeamten keine Genehmigung mehr, privat Feuerwaffen zu tragen.

„Es ist sehr schade, dass man auf dieses Potenzial verzichtet“, sagt René Neuberger, leitender Kriminalbeamter in Wien, auch ehrenamtlicher Gewerkschaftsfunktionär. Jahrzehntelang bekamen Polizisten, die während der Arbeit als zuverlässig genug gelten, um Waffen zu tragen, auch privat einen Waffenpass ausgestellt. Das Dokument erlaubt dem Inhaber genehmigungspflichtige Waffen – z. B. eine Pistole – nahezu überallhin und verdeckt mitzunehmen. Seit einiger Zeit ist das anders. „Die Jungen“, sagt Neuberger, „bekommen von der Behörde praktisch ausnahmslos keine Waffenpässe mehr.“ Dabei könnten Beamte, die außerhalb des Dienstes bewaffnet sind, viel zur öffentlichen Sicherheit beitragen und in gefährlichen Situationen sofort einschreiten, meint er.

Auch bei einfachen Bürgern geht der Staat seit einiger Zeit restriktiver mit der Vergabe von Pässen um. Das Recht zu Notwehr und Nothilfe erlaubt… weiterlesen

 

Quelle: Die Presse