„Akte Lebensversicherung“ – So werden Sie über den Tisch gezogen! (2)

Die liebste und traditionellste Altersvorsorge der Deutschen ist die Lebensversicherung.

Rund 85 Millionen Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von insgesamt etwa 2,7 Billionen Euro sprechen eine deutliche Sprache.

Doch diese kommen immer mehr in die Kritik. Und das völlig zu recht.

Lebensversicherer in Schieflage

Die Versicherer investierten über Jahre hinweg in Staatspapiere. Bei den Mini-Zinsen erwirtschaften diese jedoch schon längst keine Erträge mehr. Manche weisen sogar Negativzinsen auf.

Auch der Garantiezins beträgt nur noch mickrige 1,25 Prozent.

Ein wahrlich „lukratives“ Geschäft, finden Sie nicht auch?

Ernstzunehmende Warnungen

Selbst die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) warnt bereits vor Pleiten von Lebensversicherern.

Und der Internationale Währungsfonds (IWF) erkennt Risiken für deutsche und schwedische Versicherer, dass diese ihre zugesagten Leistungen vielleicht gar nicht mehr erbringen können.

Hinzu kommt, dass die Versicherer die Leistungen der Verträge drastisch kürzen können!

Ich habe Ihnen bereits gezeigt, wie. Aber das war noch längst nicht alles.

Möglichkeiten für Leistungskürzungen von Lebensversicherern

– Rückversicherung: Wussten Sie, dass Ihr Versicherer eine sogenannte Rückversicherung abschließen darf? Sicher nicht, denn zumeist erfahren Sie davon nichts. Die Beiträge hierfür gehen selbstverständlich zu Ihren Lasten!

– Garantierte Beiträge: Nach dem Versicherungsvertragsgesetz können garantierte Beiträge steigen.

– Laufende garantierte Leistungen: Können ebenfalls nach dem Versicherungsvertragsgesetz sinken. Soweit gesetzlich vorgesehen und vertraglich nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel unter dem Deckmantel einer nicht voraussehbaren Änderung der Rechnungsgrundlagen.

– Kürzung der garantierten Rückkaufswerte: Diese kann beschlossen werden, wenn die Verträge nach 2008 abgeschlossen wurden.

– Kapitalerhöhung der Versicherer: kann den Überschuss für Kunden senken.

– Erhöhter Eigenmittelbedarf: kann ebenfalls den Überschuss für Kunden minimieren.

– Übertragungen von Versicherungsbeständen auf andere Unternehmen oder Finanzinvestoren: sind erlaubt, können aber das Kundenvermögen schmälern.

– Schieflage des Versicherers: Kommt es soweit, greift der Rettungsfonds Protektor ein, der die Leistungen um bis zu fünf Prozent kürzen kann. Selbst die Versicherungsaufsicht kann dies tun.

– Insolvenz des Versicherers: Bestehende Verträge können zwangsweise gekündigt werden. Sie bekommen dann nur noch das ausbezahlt, was noch übrig ist.

– Schlussüberschüsse: Das Beste kommt zum Schluss, heißt es im Volksmund. In diesem Fall ist es das Schlechteste. Denn die Schlussüberschüsse, die Ihnen zustehen, können in stille Reserven oder anders ausgedrückt, in eine Beteiligung an Bewertungsreserven umgewidmet werden. Und kommen so bei Ihnen nie an!

Legale Leistungskürzungen

Sie sehen also, wie Versicherer Ihre Leistungen kürzen können. Völlig legal. Gesetzlich einwandfrei.

Sie können sich an Ihren fünf Fingern abzählen, dass Sie hinsichtlich Ihrer Lebensversicherung weniger rausbekommen werden, als Sie einbezahlt haben.

Tolle Aussichten, finden Sie nicht auch?

Morgen verrate ich Ihnen, was Sie nun unbedingt hinsichtlich Ihrer Lebensversicherung tun sollten. Seien Sie auf diese Tipps und Infos gespannt!

 

Quelle: Guido Grandt

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