„Akte Lebensversicherung“ – So werden Sie über den Tisch gezogen! (2)

Die liebste und traditionellste Altersvorsorge der Deutschen ist die Lebensversicherung.

Rund 85 Millionen Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von insgesamt etwa 2,7 Billionen Euro sprechen eine deutliche Sprache.

Doch diese kommen immer mehr in die Kritik. Und das völlig zu recht.

Lebensversicherer in Schieflage

Die Versicherer investierten über Jahre hinweg in Staatspapiere. Bei den Mini-Zinsen erwirtschaften diese jedoch schon längst keine Erträge mehr. Manche weisen sogar Negativzinsen auf.

Auch der Garantiezins beträgt nur noch mickrige 1,25 Prozent.

Ein wahrlich „lukratives“ Geschäft, finden Sie nicht auch?

Ernstzunehmende Warnungen

Selbst die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) warnt bereits vor Pleiten von Lebensversicherern.

Und der Internationale Währungsfonds (IWF) erkennt Risiken für deutsche und schwedische Versicherer, dass diese ihre zugesagten Leistungen vielleicht gar nicht mehr erbringen können.

Hinzu kommt, dass die Versicherer die Leistungen der Verträge drastisch kürzen können!

Ich habe Ihnen bereits gezeigt, wie. Aber das war noch längst nicht alles.

Möglichkeiten für Leistungskürzungen von Lebensversicherern

– Rückversicherung: Wussten Sie, dass Ihr Versicherer eine sogenannte Rückversicherung abschließen darf? Sicher nicht, denn zumeist erfahren Sie davon nichts. Die Beiträge hierfür gehen selbstverständlich zu Ihren Lasten!

– Garantierte Beiträge: Nach dem Versicherungsvertragsgesetz können garantierte Beiträge steigen.

– Laufende garantierte Leistungen: Können ebenfalls nach dem Versicherungsvertragsgesetz sinken. Soweit gesetzlich vorgesehen und vertraglich nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel unter dem Deckmantel einer nicht voraussehbaren Änderung der Rechnungsgrundlagen.

– Kürzung der garantierten Rückkaufswerte: Diese kann beschlossen werden, wenn die Verträge nach 2008 abgeschlossen wurden.

– Kapitalerhöhung der Versicherer: kann den Überschuss für Kunden senken.

– Erhöhter Eigenmittelbedarf: kann ebenfalls den Überschuss für Kunden minimieren.

– Übertragungen von Versicherungsbeständen auf andere Unternehmen oder Finanzinvestoren: sind erlaubt, können aber das Kundenvermögen schmälern.

– Schieflage des Versicherers: Kommt es soweit, greift der Rettungsfonds Protektor ein, der die Leistungen um bis zu fünf Prozent kürzen kann. Selbst die Versicherungsaufsicht kann dies tun.

– Insolvenz des Versicherers: Bestehende Verträge können zwangsweise gekündigt werden. Sie bekommen dann nur noch das ausbezahlt, was noch übrig ist.

– Schlussüberschüsse: Das Beste kommt zum Schluss, heißt es im Volksmund. In diesem Fall ist es das Schlechteste. Denn die Schlussüberschüsse, die Ihnen zustehen, können in stille Reserven oder anders ausgedrückt, in eine Beteiligung an Bewertungsreserven umgewidmet werden. Und kommen so bei Ihnen nie an!

Legale Leistungskürzungen

Sie sehen also, wie Versicherer Ihre Leistungen kürzen können. Völlig legal. Gesetzlich einwandfrei.

Sie können sich an Ihren fünf Fingern abzählen, dass Sie hinsichtlich Ihrer Lebensversicherung weniger rausbekommen werden, als Sie einbezahlt haben.

Tolle Aussichten, finden Sie nicht auch?

Morgen verrate ich Ihnen, was Sie nun unbedingt hinsichtlich Ihrer Lebensversicherung tun sollten. Seien Sie auf diese Tipps und Infos gespannt!

 

Quelle: Guido Grandt

„Akte Lebensversicherung“ – So werden Sie über den Tisch gezogen! (1)

Noch immer bestehen große Verunsicherungen hinsichtlich der liebsten und traditionellsten Altersvorsorge der Deutschen – der Lebensversicherung.

Deshalb möchte ich Ihnen heute dahingehend die Augen öffnen. Und Ihnen aufzeigen, wie Sie tatsächlich über den Tisch gezogen werden!

Mir ist bewusst, dass ich damit ein Tabu breche. Und Ihnen schockierende Wahrheiten erzählen muss.

Des Deutschen liebste Altersvorsorge

In Deutschland gibt es rund 85 Millionen Lebensversicherungen. Ihre Versicherungssumme insgesamt etwa 2,7 Billionen Euro.

Soweit die Theorie.

Denn niemand weiß genau, wie viel diese tatsächlich noch an Wert haben, wenn Sie ausbezahlt werden (sollen).

Und zwar aus den Gründen, die ich Ihnen nachfolgend nenne.

Lebensversicherungen erwirtschaften nichts mehr

Die Versicherer investierten über Jahre hinweg in Staatspapiere. Als Leser von Unangreifbar Leben wissen Sie, dass diese bei den Mini-Zinsen schon längst keine Erträge mehr erwirtschaften. Manche weisen sogar Negativzinsen auf.

Hinzu kommt, dass der sogenannte Garantiezins, nur noch mickrige 1,25 Prozent beträgt. Diese staatlich verordnete Mindestzinsgarantie auf die Sparanteile der Versicherungsbeiträge ist somit kein Argument mehr.

Im Gegenteil. Sie ist zu einem Witz verkommen!

Aber das ist noch nicht alles.

Organisationen warnen vor Lebensversicherungen!

Haben Sie gewusst, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereits vor Pleiten von Lebensversicherern warnt?

Selbst der Internationale Währungsfonds (IWF) erkennt Risiken für deutsche und schwedische Versicherer. Und zwar insofern, dass diese ihre zugesagten Leistungen vielleicht gar nicht mehr erbringen können.

Na, klingelt es?

Nehmen Sie Ihre Verträge unter die Lupe

Zeit also dafür, dass Sie sich Ihre Verträge genauer anschauen.

Zunächst gilt: alle Prognosen und ausgewiesenen Gesamtsummen, die darin auftauchen, sind absolut unverbindlich.

Warum? Weil diese häufig Überschüsse enthalten, die noch gar nicht erwirtschaftet wurden.

Vergessen Sie diese ganz einfach, weil sie ohnehin nicht mehr aktuell sein werden.

Hinzu kommt, dass die Versicherer die Leistungen der Verträge drastisch kürzen können!

Wie das, werden Sie sich nun fragen?

Ich verrate es Ihnen.

So können Lebensversicherer ihre Leistungen kürzen

– Laufende Überschussbeteiligung: Diese liegt im Ermessen des Versicherers, der sie herabsetzen kann. Je nachdem, was Sie für einen Vertrag haben, kann sie ein Drittel der in Aussicht gestellten Summe betragen. Aber Achtung: Die sinkenden Überschüsse können sowohl die Überschussrenten als auch eine nicht garantierte Prämien- oder Beitragshöhe betreffen. Voraussetzung dafür ist, dass diese mit den Überschüssen verrechnet werden.

– Schlussüberschüsse: Mit gerade solchen sollten Sie eigentlich am Vertragsende belohnt werden. Doch diese sind – man höre und staune – nicht garantiert! Können also gekürzt werden.

– Stille Reserven: Diese stehen Ihnen eigentlich zu, können aber ebenfalls aufgelöst werden.

Im 2. Teil verrate ich Ihnen, wie Lebensversicherer ihre Leistungen weiter kürzen können und damit die Verträge noch unattraktiver machen!

 

Quelle: Guido Grandt