Zentrales Kontoregister: Aus für Bankgeheimnis? Oder der Anfang zur totalen Kontrolle?

Um die Betrugsbekämpfung zu forcieren, will die Regierung das Bankgeheimnis de facto begraben. Die Einrichtung eines zentralen Kontoregisters wird nun breiter angelegt. Erfasst werden in dem Register sämtliche Einlagen, Depots und Bausparer von Privatpersonen und Unternehmern in Österreich. Bundeskanzler Werner Faymann betonte am Dienstag, dass Privates auch künftig Privates bleibe. Allerdings solle den Finanzbehörden ermöglicht werden, zu überprüfen, ob ein Konto auch tatsächlich privat sei.

Den Finanzbehörden sollen Abfragen erlaubt sein, wenn das für die Abgabeneinhebung „zweckmäßig und angemessen“ erscheint. Auch die Staatsanwaltschaft soll Zugang zum Register bekommen. In der Datenbank selbst werden allerdings nur einsehbar sein, welche natürliche und juristische Personen (Firmen, Vereine) über Bankkonten im Inland verfügen. Die Identifikation soll mit der Steuernummer erfolgen nur falls es diese nicht gibt, werden Name und Adresse des Kontoinhabers oder der wirtschaftlichen Berechtigten eingetragen. Guthaben oder Kontobewegungen sollen nicht einsehbar sein.

„Omas Sparbuch“ laut Regierung nicht im Visier

Die Regelung sei ein „Zugeständnis an die Betrugsbekämpfer“, sagte Faymann. Denn um die geplanten Beträge die man für die Gegenfinanzierung der Steuerreform braucht auch hereinzubekommen, bräuchten diese das nötige „Werkzeug in die Hand“. Keinesfalls gehe es darum, zu schauen, „was hat die Großmutter auf dem Konto, die für das Enkerl spart“, wurde auch diesmal „Omas Sparbuch“ aus der Schublade geholt. Doch wenn man auf einer Kontoübersicht den Vermerk „privat“ sehe, „dann muss man doch reinschauen können, ob’s wahr ist“.

Ende des Bankgeheimnisses: „Das ist Definitionsfrage“

Ob damit das Ende des Bankgeheimnisses besiegelt ist, wollten Kanzler Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner auf Nachfrage nicht eindeutig beantworten. „Wie man es bezeichnet, ist eine Definitionsfrage“, sagte Mitterlehner und verwies auf internationale Abkommen, die in eine ähnliche Richtung zielten und in den kommenden zwei Jahren umzusetzen seien. Faymann bekräftigte: Handle es sich um rein private Konten, „dann interessiert es die Finanz nicht“.

Steuerexperte: „Bankgeheimnis weitgehend weg“

Das geplante Kontoregister bedeutet für den Steuerexperten Werner Doralt sehr wohl das Ende des Bankgeheimnisses. „Das Bankgeheimnis ist damit weitgehend weg“, so Doralt. Was die Behörde nicht machen könne, sei einfach zur Bank zu gehen und ohne Verdacht die Öffnung der Bankkonten zu verlangen. Ein geringer Verdacht würde aber für den Zugriff auf die Bankdaten ohne Einleitung eines Finanzstrafverfahrens reichen.

Für den Banken- Sprecher in der Wirtschaftskammer, Franz Rudorfer, stellen die Regierungspläne einen massiven Eingriff in die finanzielle Privatsphäre der Österreicher dar. Es gelte nunmehr, die „Vertraulichkeit“ so weit wie möglich zu wahren. Die Umsetzung des Kontoregisters werde mindestens bis Ende 2016 dauern, so Rudorfer.

Datenschutz für Regierung wichtig

SPÖ und ÖVP brauchen für die Einrichtung des Registers eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Mit den Grünen wird verhandelt, sie stellen aber Bedingungen, etwa was den Datenschutz betrifft. Dieser sei auch für ihn wichtig, sagte Mitterlehner. Man sei sich bewusst, dass hier Grundsatzfragen berührt würden. Doch nach den alten Regeln würden „alle, die sich keine Steuernummer holen, aber mehrere Konten haben, auf Dauer an jeder Prüfung vorbeigehen“. Das sei sicher nicht im Sinne der Steuerbetrugsbekämpfung, für die brauche es eine Gesamtsicht auf Konten.

Banken müssen Kapitalabflüsse melden

Um Steuerflucht zu verhindern, werden Banken zudem verpflichtet, rückwirkend per März 2015 Kapitalabflüsse zu melden. Dem „Standard“ zufolge geht es jetzt um Summen über 50.000 Euro. Damit will die Regierung sicherstellen, dass Steuerhinterzieher nicht vor Inkrafttreten der Reform im Jänner 2016 ihre Depots leerräumen. Die Meldepflicht soll bis 2020 gelten.