„Bargeld ade!“ – Wie Sie Ihre finanzielle Souveränität verlieren! (1)

Das Bargeldverbot kommt! Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche! In meinem Unangreifbar Leben-Newslettern bin ich immer wieder auf die Bestrebungen, vor allem auf europäischer Ebene, eingegangen, das Cash abzuschaffen.

Das Bargeldverbot wird fatale Folgen für Sie haben. Nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch ganz persönlich – in Bezug auf Ihre eigene Unabhängigkeit.

Lesen Sie weiter. Aber Sie brauchen gute Nerven dazu!

Bundesfinanzminister Schäuble will eine Bargeldobergrenze

Vor wenigen Tagen haben Sie aus höchst berufenem Munde die Forderung nach einer Bargeldobergrenze vernehmen können. Nämlich von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble selbst. Natürlich sagt er Ihnen das nicht so knallhart, sondern moderat und in kleinen Schritten.

So plant er nun die Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen in Deutschland. Diese Bargeldobergrenze soll 5.000 Euro betragen. Die SPD sieht das wohl genauso. Damit scheint sich also die Koalition, die Bundesregierung einig.

Deutsche Bank-Chef: Bargeld ist „teuer und ineffizient“

Auch der Deutsche Bank-Chef John Cryan glaubt nicht an die Zukunft des Bargelds. Im Gegenteil, er geht davon aus, dass es in den nächsten zehn Jahren ganz verschwinden wird. Cash sei „fürchterlich teuer und ineffizient.“

Zudem würde Bargeld Geldwäschern und anderen Kriminellen helfen, ihre Geschäfte zu verschleiern.

Enorme Gefahren durch bargeldlosen Zahlungsverkehr

Bei dieser Argumentation wird natürlich vergessen, dass auch Plastikgeld enorme Risiken birgt. Denken Sie nur daran, wie Kriminelle Daten von Kreditkarten ergaunern und so weiter.

Außerdem: wenn Sie elektronisch oder digital zahlen, hinterlassen Sie Datenspuren, die kommerziell genutzt werden können. Denn Bargeld ist auch eines: Gelebter Datenschutz!

Ganz zu schweigen von den Gefahren hinsichtlich Computer-Crashs, Hackerangriffen und Stromausfällen, die das bargeldlose Zahlungssystem zusammenbrechen lassen können.

Bargeldobergrenzen in Europa

Tatsächlich gibt es schon in einigen europäischen Ländern eine Bargeld-Obergrenze. Beispielsweise in Frankreich, Griechenland, Spanien, Italien, Dänemark und Schweden.

Eine gemeinsame EU-Richtlinie jedoch noch nicht. Genau daran arbeitet die Bundesregierung aber inzwischen.

Dazu passt eine Meldung aus den Heiligen Hallen der Europäischen Zentralbank. In der heißt es, dass EZB-Präsident Mario Draghi die Abschaffung des 500-Euro-Scheins anstrebt.

Wissen Sie, wie viele dieser Scheine momentan im Umlauf sind? Ich verrate es Ihnen: 600 Millionen! Übrigens: Auch die Bundesregierung will den 500-Euro-Schein abschaffen.

So soll also step by step das Cash abgeschafft werden.

Der Zeitpunkt ist gut gewählt

Es ist nicht verwunderlich, dass die Forderung nach der Beschränkung und dann Abschaffung des Bargelds gerade jetzt gestellt wird. Vielleicht sogar ist dieser Zeitpunkt eiskaltes Kalkül.

Denn gerade in den Tagen, in denen die Flüchtlingskrise und der internationale Terrorismus die Berichterstattung dominiert, geht eine solche Megameldung fast gar unter.

Im 2. Teil verrate ich Ihnen, was hinter dem geforderten Bargeldverbot tatsächlich steckt. Und warum Sie die Kontrolle über Ihr Bankvermögen verlieren werden!

 

Quelle: Guido Grandt

TISA – Den Geheimplan der Konzerne stoppen

Streng geheim verhandeln die EU und 23 weitere Staaten das Dienstleistungsabkommen TISA. Mit ihm wollen Konzerne eine neue Deregulierungs- und Privatisierungswelle durchsetzen und den Datenschutz aushöhlen. Bereits am Montag startet eine neue Verhandlungsrunde.

Fordern Sie jetzt von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström den Stopp der Geheimverhandlungen.

Was bedeutet TISA? ..weiterlesen

 

Quelle: campact.de

Zentrales Kontoregister: Aus für Bankgeheimnis? Oder der Anfang zur totalen Kontrolle?

Um die Betrugsbekämpfung zu forcieren, will die Regierung das Bankgeheimnis de facto begraben. Die Einrichtung eines zentralen Kontoregisters wird nun breiter angelegt. Erfasst werden in dem Register sämtliche Einlagen, Depots und Bausparer von Privatpersonen und Unternehmern in Österreich. Bundeskanzler Werner Faymann betonte am Dienstag, dass Privates auch künftig Privates bleibe. Allerdings solle den Finanzbehörden ermöglicht werden, zu überprüfen, ob ein Konto auch tatsächlich privat sei.

Den Finanzbehörden sollen Abfragen erlaubt sein, wenn das für die Abgabeneinhebung „zweckmäßig und angemessen“ erscheint. Auch die Staatsanwaltschaft soll Zugang zum Register bekommen. In der Datenbank selbst werden allerdings nur einsehbar sein, welche natürliche und juristische Personen (Firmen, Vereine) über Bankkonten im Inland verfügen. Die Identifikation soll mit der Steuernummer erfolgen nur falls es diese nicht gibt, werden Name und Adresse des Kontoinhabers oder der wirtschaftlichen Berechtigten eingetragen. Guthaben oder Kontobewegungen sollen nicht einsehbar sein.

„Omas Sparbuch“ laut Regierung nicht im Visier

Die Regelung sei ein „Zugeständnis an die Betrugsbekämpfer“, sagte Faymann. Denn um die geplanten Beträge die man für die Gegenfinanzierung der Steuerreform braucht auch hereinzubekommen, bräuchten diese das nötige „Werkzeug in die Hand“. Keinesfalls gehe es darum, zu schauen, „was hat die Großmutter auf dem Konto, die für das Enkerl spart“, wurde auch diesmal „Omas Sparbuch“ aus der Schublade geholt. Doch wenn man auf einer Kontoübersicht den Vermerk „privat“ sehe, „dann muss man doch reinschauen können, ob’s wahr ist“.

Ende des Bankgeheimnisses: „Das ist Definitionsfrage“

Ob damit das Ende des Bankgeheimnisses besiegelt ist, wollten Kanzler Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner auf Nachfrage nicht eindeutig beantworten. „Wie man es bezeichnet, ist eine Definitionsfrage“, sagte Mitterlehner und verwies auf internationale Abkommen, die in eine ähnliche Richtung zielten und in den kommenden zwei Jahren umzusetzen seien. Faymann bekräftigte: Handle es sich um rein private Konten, „dann interessiert es die Finanz nicht“.

Steuerexperte: „Bankgeheimnis weitgehend weg“

Das geplante Kontoregister bedeutet für den Steuerexperten Werner Doralt sehr wohl das Ende des Bankgeheimnisses. „Das Bankgeheimnis ist damit weitgehend weg“, so Doralt. Was die Behörde nicht machen könne, sei einfach zur Bank zu gehen und ohne Verdacht die Öffnung der Bankkonten zu verlangen. Ein geringer Verdacht würde aber für den Zugriff auf die Bankdaten ohne Einleitung eines Finanzstrafverfahrens reichen.

Für den Banken- Sprecher in der Wirtschaftskammer, Franz Rudorfer, stellen die Regierungspläne einen massiven Eingriff in die finanzielle Privatsphäre der Österreicher dar. Es gelte nunmehr, die „Vertraulichkeit“ so weit wie möglich zu wahren. Die Umsetzung des Kontoregisters werde mindestens bis Ende 2016 dauern, so Rudorfer.

Datenschutz für Regierung wichtig

SPÖ und ÖVP brauchen für die Einrichtung des Registers eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Mit den Grünen wird verhandelt, sie stellen aber Bedingungen, etwa was den Datenschutz betrifft. Dieser sei auch für ihn wichtig, sagte Mitterlehner. Man sei sich bewusst, dass hier Grundsatzfragen berührt würden. Doch nach den alten Regeln würden „alle, die sich keine Steuernummer holen, aber mehrere Konten haben, auf Dauer an jeder Prüfung vorbeigehen“. Das sei sicher nicht im Sinne der Steuerbetrugsbekämpfung, für die brauche es eine Gesamtsicht auf Konten.

Banken müssen Kapitalabflüsse melden

Um Steuerflucht zu verhindern, werden Banken zudem verpflichtet, rückwirkend per März 2015 Kapitalabflüsse zu melden. Dem „Standard“ zufolge geht es jetzt um Summen über 50.000 Euro. Damit will die Regierung sicherstellen, dass Steuerhinterzieher nicht vor Inkrafttreten der Reform im Jänner 2016 ihre Depots leerräumen. Die Meldepflicht soll bis 2020 gelten.

Big Brother: Gläserner Bürger – gläsernes Vermögen – So kontrolliert Sie der Staat, wenn er vor der Pleite steht! (1)

Wenn Sie wissen wollen, was in den Krisen, in denen wir uns befinden, zukünftig auf Sie zukommen kann, dann werfen Sie einfach einen Blick nach Südeuropa.

Genauer gesagt, in das am ärgsten gebeutelte Land in der EU: Nach Griechenland. Genau dort wird nämlich klar, was ein Staat mit seinen Bürgern machen kann, wenn er mit dem Rücken zur Wand steht.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte ade!

Schon seit längerem nimmt in Griechenland das sogenannte Generalsekretariat für öffentliche Einnahmen (GGDE) Bankguthaben und Aktien der Bürger ins Visier. Darüber steht natürlich das Finanzministerium.

Doch das ist noch längst nicht alles.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte scheinen keine Rolle mehr zu spielen.

„Big Brother“ in Athen

Seit diesem Jahr wird der griechische Bürger von seinen Regierungsbehörden jedoch noch strenger beäugt. Er muss sozusagen – und das im sprichwörtlichen Sinne – seine „Hosen“ runterlassen!

Denn sämtliche Daten wandern zum „Regierungs-Big Brother“.

Solche über Raten, welche Steuerpflichtige für die Tilgung von Krediten zahlen, wie beispielsweise die von Bau- oder Verbraucherkrediten.

Ebenso jene über Dividenden sowie Lebens-, Sterbe-, Unfall- und Krankenversicherungen.

All diese Angaben werden in ein „globales“ Vermögensregister aufgenommen, dass es ab Juni 2016 geben soll.

„Gläserner“ Bürger – „gläsernes“ Vermögen

Doch das ist noch längst nicht alles. Laut einem weiteren Beschluss soll das Finanzamt zukünftig sämtliche Daten über Finanzbewegungen erhalten.

Und zwar von den Banken, der Post, der Griechischen Börsengesellschaft und von Investment- und Finanzdienstleistungsfirmen.

So schnüffelt die griechische Regierung seine Bürger aus

Folgende Angaben werden von den Behörden verlangt:

– Guthaben: Über sämtliche Spar- und/oder Zahlungskonten natürlicher Personen, die jährlich Belastungen oder Gutschriften von über 100.000 Euro aufweisen.

Dazu gehören alle Daten (Vor- und Zuname der Kontoinhaber, Bank-und Währungscode, Steuer-ID, Personalausweis- oder Passnummer), Kontonummer, Summe der Belastungen und Gutschriften in Euro, Betrag der größten Belastung oder Gutschrift auf dem jeweiligen Konto. Ebenso das Restguthaben zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

– Bewegliche Werte von über 200.000 Euro sowie eine Wertbestimmung in Euro zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

– Dividenden: Alle Angaben über Wertpapiergeschäfte und Dividenden von börsennotierten Gesellschaften, die im Jahr davor an natürliche und juristische Personen ausgeschüttet wurden.

Zu den Angaben, die ich bereits weiter oben erwähnt habe kommen noch hinzu: Firmierung und Steuer-ID der Gesellschaft, welche die Dividende ausschüttete. Der Betrag der Dividende sowie der ihr entsprechende Steuerbetrag.

– Kredite: Angaben über Geldbeträge, die für eine Kredittilgung verwendet werden. Natürlich auch die Höhe der fälligen und gezahlten Zinsen samt eventuell anfallender Verzugszinsen.

Zudem die Gesamthöhe des ausgezahlten Kredits, das Datum seiner Zuteilung, der für die Tilgung entrichteten Gesamtbetrags, Anzahl der Schuldner und Mitschuldner samt Steuer-ID oder Personal-/Passnummer des ersten Schuldners, dessen Vor- und Zuname und sein Beteiligungsanteil.

– Versicherungen: Alle relevanten Angaben über abgeschlossene Lebens-, Sterbe-, Unfall- und Krankenpolicen.

– Edelmetallgeschäfte: Auch Geschäfte und Transaktionen mit Edelmetallen, allen voran Gold und Silber, müssen angegeben werden.

Sie glauben nicht, dass der Staat noch viel weiter Ihre Privatsphäre und Ihre Vermögenswerte durchleuchten kann? Dann lesen Sie morgen den 2. Teil…….

 

Quelle: Guido Grandt