„Schwarze Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Nachteil (2)

2016 ist erst wenige Tage alt und doch wird es zu einem „Schicksalsjahr“ für Sie werden. In meinen Unangreifbar Leben-Newslettern habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass die bis heute ungelöste Finanz- und Wirtschaftskrise das Land, und damit Sie selbst weiter beschäftigen wird.

Krisenjahr 2016

Genauso wie das Flüchtlingsdrama und die ungelösten Krisen in Syrien, dem Irak, in Afghanistan, der Ukraine. Sowie die zunehmenden Spannungen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran. Hinzukommt die Terrorgefahr, die vermehrt für Europa und insbesondere auch für Deutschland gilt.

Selbst die EU ist in Gefahr, wie Experten anhand der Systemtheorie und Komplexitätsforschung längst schon prognostizierten. Nicht nur eine Spaltung Europas ist möglich, sondern gar der Zerfall der Europäischen Union.

Sie werden noch mehr zur Kasse gebeten!

Doch noch mehr „Negatives“ wird ganz konkret auf Sie zukommen. Wie Sie bereits wissen, sind für Gutverdiener unter Ihnen höhere Sozialabgaben fällig. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.050 Euro auf 6.200 Euro. Im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.

Zudem steigt für Neurentner der steuerpflichtige Anteil von 70 auf 72 Prozent. Damit sind nur noch 28 % der Rente steuerfrei!

Doch das ist noch längst nicht alles, was auf der „Schwarzen Liste 2016“ für Sie bereitsteht!

Höhere Krankenkassenbeiträge

Die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen erheben können, steigen um durchschnittlich 0,2 Prozent.

Damit erhöht sich der Beitragssatz zur Krankenversicherung auf rund 15,6 % bis 16,1 %. Je nach Krankenkasse.

Strengere Bedingungen für Bankkunden

Kreditgeber (Banken, Sparkassen etc.) sind gesetzlich verpflichtet, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen. Gleichzeitig umfassend über das Angebot zu informieren. Wenn der Kreditgeber diese Pflichten verletzt, kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Zudem entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Dies hat zur Folge, dass Kreditgeber Kunden, die einen Kredit beantragen, häufiger als bislang zurückweisen werden. Und zwar aufgrund mangelnder Bonität.

Wenn Sie Ihrer Bank Ihre Steuer-ID nicht nennen, dann verlieren Ihre Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit. Das hat zur Folge, dass die Banken für Zinsen und andere Kapitalerträge bereits ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Und an das Finanzamt abführen. Wenn Sie also noch Altaufträge haben, sollten Sie sich schnellstens bei Ihrer Bank erkundigen, ob dieser Ihre ID-Nummer vorliegt.

Ab dem 1. Februar 2016 verlieren Ihre Kontonummer und Bankleitzahl als Privatperson die Gültigkeit. Es gelten nur noch die IBAN (International Bank Account Number). Diese Verpflichtung besteht für Unternehmen und Vereine schon länger. Verwenden Sie dennoch Ihre alten Nummern, müssen die Banken die falsch ausgefüllten Formulare nicht mehr bearbeiten.

Steuer-ID für Kinder sonst kein Kindergeld

Gesetzliche Voraussetzung für Kindergeldanspruch ist die Steuer-ID Ihres Kindes. Diese muss nun bei der Familienkasse angeben werden.

So wird sichergestellt, dass für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird.

Neues Meldegesetz für Mieter

Schon seit dem 1. November 2015 ist ein neues Meldegesetz in Kraft getreten. Es enthält unter anderem die sogenannte Vermieterbestätigung (Wohnungsgeberbestätigung). Bei der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt muss eine Einzugsbestätigung Ihres Vermieters schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden.

Dafür gibt es eine Frist von maximal zwei Wochen. Geschieht dies nicht, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit 1.000 Euro geahndet werden kann. Mieter und auch Vermieter können zudem mit einem Bußgeld belegt werden. Ohne die Vermieterbestätigung ist die An- oder Abmeldung im Einwohnermeldeamt nicht möglich. Dadurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

Im 3. Teil zeige ich Ihnen auf, was 2016 noch alles auf Sie zukommt. Oder anders ausgedrückt – wo Sie noch mehr bezahlen müssen!

 

Quelle: Guido Grandt

Big Brother: Gläserner Bürger – gläsernes Vermögen – So kontrolliert Sie der Staat, wenn er vor der Pleite steht! (1)

Wenn Sie wissen wollen, was in den Krisen, in denen wir uns befinden, zukünftig auf Sie zukommen kann, dann werfen Sie einfach einen Blick nach Südeuropa.

Genauer gesagt, in das am ärgsten gebeutelte Land in der EU: Nach Griechenland. Genau dort wird nämlich klar, was ein Staat mit seinen Bürgern machen kann, wenn er mit dem Rücken zur Wand steht.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte ade!

Schon seit längerem nimmt in Griechenland das sogenannte Generalsekretariat für öffentliche Einnahmen (GGDE) Bankguthaben und Aktien der Bürger ins Visier. Darüber steht natürlich das Finanzministerium.

Doch das ist noch längst nicht alles.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte scheinen keine Rolle mehr zu spielen.

„Big Brother“ in Athen

Seit diesem Jahr wird der griechische Bürger von seinen Regierungsbehörden jedoch noch strenger beäugt. Er muss sozusagen – und das im sprichwörtlichen Sinne – seine „Hosen“ runterlassen!

Denn sämtliche Daten wandern zum „Regierungs-Big Brother“.

Solche über Raten, welche Steuerpflichtige für die Tilgung von Krediten zahlen, wie beispielsweise die von Bau- oder Verbraucherkrediten.

Ebenso jene über Dividenden sowie Lebens-, Sterbe-, Unfall- und Krankenversicherungen.

All diese Angaben werden in ein „globales“ Vermögensregister aufgenommen, dass es ab Juni 2016 geben soll.

„Gläserner“ Bürger – „gläsernes“ Vermögen

Doch das ist noch längst nicht alles. Laut einem weiteren Beschluss soll das Finanzamt zukünftig sämtliche Daten über Finanzbewegungen erhalten.

Und zwar von den Banken, der Post, der Griechischen Börsengesellschaft und von Investment- und Finanzdienstleistungsfirmen.

So schnüffelt die griechische Regierung seine Bürger aus

Folgende Angaben werden von den Behörden verlangt:

– Guthaben: Über sämtliche Spar- und/oder Zahlungskonten natürlicher Personen, die jährlich Belastungen oder Gutschriften von über 100.000 Euro aufweisen.

Dazu gehören alle Daten (Vor- und Zuname der Kontoinhaber, Bank-und Währungscode, Steuer-ID, Personalausweis- oder Passnummer), Kontonummer, Summe der Belastungen und Gutschriften in Euro, Betrag der größten Belastung oder Gutschrift auf dem jeweiligen Konto. Ebenso das Restguthaben zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

– Bewegliche Werte von über 200.000 Euro sowie eine Wertbestimmung in Euro zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

– Dividenden: Alle Angaben über Wertpapiergeschäfte und Dividenden von börsennotierten Gesellschaften, die im Jahr davor an natürliche und juristische Personen ausgeschüttet wurden.

Zu den Angaben, die ich bereits weiter oben erwähnt habe kommen noch hinzu: Firmierung und Steuer-ID der Gesellschaft, welche die Dividende ausschüttete. Der Betrag der Dividende sowie der ihr entsprechende Steuerbetrag.

– Kredite: Angaben über Geldbeträge, die für eine Kredittilgung verwendet werden. Natürlich auch die Höhe der fälligen und gezahlten Zinsen samt eventuell anfallender Verzugszinsen.

Zudem die Gesamthöhe des ausgezahlten Kredits, das Datum seiner Zuteilung, der für die Tilgung entrichteten Gesamtbetrags, Anzahl der Schuldner und Mitschuldner samt Steuer-ID oder Personal-/Passnummer des ersten Schuldners, dessen Vor- und Zuname und sein Beteiligungsanteil.

– Versicherungen: Alle relevanten Angaben über abgeschlossene Lebens-, Sterbe-, Unfall- und Krankenpolicen.

– Edelmetallgeschäfte: Auch Geschäfte und Transaktionen mit Edelmetallen, allen voran Gold und Silber, müssen angegeben werden.

Sie glauben nicht, dass der Staat noch viel weiter Ihre Privatsphäre und Ihre Vermögenswerte durchleuchten kann? Dann lesen Sie morgen den 2. Teil…….

 

Quelle: Guido Grandt