„Schwarze Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Nachteil (2)

2016 ist erst wenige Tage alt und doch wird es zu einem „Schicksalsjahr“ für Sie werden. In meinen Unangreifbar Leben-Newslettern habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass die bis heute ungelöste Finanz- und Wirtschaftskrise das Land, und damit Sie selbst weiter beschäftigen wird.

Krisenjahr 2016

Genauso wie das Flüchtlingsdrama und die ungelösten Krisen in Syrien, dem Irak, in Afghanistan, der Ukraine. Sowie die zunehmenden Spannungen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran. Hinzukommt die Terrorgefahr, die vermehrt für Europa und insbesondere auch für Deutschland gilt.

Selbst die EU ist in Gefahr, wie Experten anhand der Systemtheorie und Komplexitätsforschung längst schon prognostizierten. Nicht nur eine Spaltung Europas ist möglich, sondern gar der Zerfall der Europäischen Union.

Sie werden noch mehr zur Kasse gebeten!

Doch noch mehr „Negatives“ wird ganz konkret auf Sie zukommen. Wie Sie bereits wissen, sind für Gutverdiener unter Ihnen höhere Sozialabgaben fällig. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.050 Euro auf 6.200 Euro. Im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.

Zudem steigt für Neurentner der steuerpflichtige Anteil von 70 auf 72 Prozent. Damit sind nur noch 28 % der Rente steuerfrei!

Doch das ist noch längst nicht alles, was auf der „Schwarzen Liste 2016“ für Sie bereitsteht!

Höhere Krankenkassenbeiträge

Die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen erheben können, steigen um durchschnittlich 0,2 Prozent.

Damit erhöht sich der Beitragssatz zur Krankenversicherung auf rund 15,6 % bis 16,1 %. Je nach Krankenkasse.

Strengere Bedingungen für Bankkunden

Kreditgeber (Banken, Sparkassen etc.) sind gesetzlich verpflichtet, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen. Gleichzeitig umfassend über das Angebot zu informieren. Wenn der Kreditgeber diese Pflichten verletzt, kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Zudem entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Dies hat zur Folge, dass Kreditgeber Kunden, die einen Kredit beantragen, häufiger als bislang zurückweisen werden. Und zwar aufgrund mangelnder Bonität.

Wenn Sie Ihrer Bank Ihre Steuer-ID nicht nennen, dann verlieren Ihre Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit. Das hat zur Folge, dass die Banken für Zinsen und andere Kapitalerträge bereits ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Und an das Finanzamt abführen. Wenn Sie also noch Altaufträge haben, sollten Sie sich schnellstens bei Ihrer Bank erkundigen, ob dieser Ihre ID-Nummer vorliegt.

Ab dem 1. Februar 2016 verlieren Ihre Kontonummer und Bankleitzahl als Privatperson die Gültigkeit. Es gelten nur noch die IBAN (International Bank Account Number). Diese Verpflichtung besteht für Unternehmen und Vereine schon länger. Verwenden Sie dennoch Ihre alten Nummern, müssen die Banken die falsch ausgefüllten Formulare nicht mehr bearbeiten.

Steuer-ID für Kinder sonst kein Kindergeld

Gesetzliche Voraussetzung für Kindergeldanspruch ist die Steuer-ID Ihres Kindes. Diese muss nun bei der Familienkasse angeben werden.

So wird sichergestellt, dass für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird.

Neues Meldegesetz für Mieter

Schon seit dem 1. November 2015 ist ein neues Meldegesetz in Kraft getreten. Es enthält unter anderem die sogenannte Vermieterbestätigung (Wohnungsgeberbestätigung). Bei der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt muss eine Einzugsbestätigung Ihres Vermieters schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden.

Dafür gibt es eine Frist von maximal zwei Wochen. Geschieht dies nicht, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit 1.000 Euro geahndet werden kann. Mieter und auch Vermieter können zudem mit einem Bußgeld belegt werden. Ohne die Vermieterbestätigung ist die An- oder Abmeldung im Einwohnermeldeamt nicht möglich. Dadurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

Im 3. Teil zeige ich Ihnen auf, was 2016 noch alles auf Sie zukommt. Oder anders ausgedrückt – wo Sie noch mehr bezahlen müssen!

 

Quelle: Guido Grandt

Neues Meldegesetz für Mieter: Immer mehr staatliche Überwachung

Seit gestern gilt in Deutschland ein neues Meldegesetz für Mieter. Dabei geht es darum, dass neue Mieter nun wieder eine Bestätigung des Vermieters bekommen. Gegenüber den Behörden soll damit der Missbrauch von Mehrfachmeldungen verhindert werden.

Das hört sich zunächst einmal sehr positiv an. Aber wie so oft ist das nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite geht es hier eben auch darum, wieder mehr Informationen über Bürger zu sammeln.

Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Nun hat das Thema in den vergangenen Monaten massiv an Bedeutung verloren. Der Fall des US-Whistleblowers Edward Snowden ist von den Titelseiten der Medien verschwunden.

Dabei werden heute eben immer mehr Lebensbereiche von staatlicher Seite kontrolliert. Ich halte das für eine Fehlentwicklung. Im Grunde sollte es doch in einem demokratischen Staat selbstverständlich sein, dass die Privatsphäre der Einwohner geschützt wird.

Doch davon sind wir weit entfernt. Dabei muss ich hier auch mit einem oft gehörtern Trugschluss aufräumen. In meinem persönlichen Umfeld höre ich immer wieder den Satz: „Wer nichts auf dem Kerbholz hat, der hat vom Überwachsungsstaat nichts zu befürchten. Dieser will doch nur Kriminelle und Terrorristen jagen. Im Endeffekt ist das positiv, denn das bringt uns mehr Sicherheit.“

Der Überwachungsstaat weitet sich immer mehr aus

Haben Sie sich hier aber schon einmal die Frage gestellt, wer hier genau definiert, wer ein „Krimineller“ oder ein „Terrorist“ ist? Fakt ist: Im Grunde ist das erst einmal eine reine Definitionssache, was wirklich als Verbrechen oder auch als terroristischer Akt gewertet wird.

Auch heute gibt es weltweit zahlreiche Länder, in denen ist die Benutzung des Internets strafbar und zahlreiche Bücher stehen auf schwarzen Listen und dürfen gar nicht  vertrieben werden. Besitzer von solchen Büchern auf dem Index können so mehr oder weniger über Nacht zu Kriminellen werden.

Hier sehen Sie schon, wie schnell sich die Lage verändern kann – und das passiert immer wieder. Die Einschränkungen der Pressefreiheit in Ungarn sind da ein sehr aktuelles Beispiel. Das Land ist EU-Mitglied, doch Ministerpräsident Orban hat die Zügel in seinem Land fest in der Hand und schränkt die Wirkungskraft der Opposition mächtig ein.

Wer sagt denn, dass eine solche Entwicklung nicht auch in Deutschland möglich ist? Ich bleibe auf jeden Fall wachsam – und das sollten Sie auch sein.

 

Quelle: Günter Hannich