„Schwarze Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Nachteil (2)

2016 ist erst wenige Tage alt und doch wird es zu einem „Schicksalsjahr“ für Sie werden. In meinen Unangreifbar Leben-Newslettern habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass die bis heute ungelöste Finanz- und Wirtschaftskrise das Land, und damit Sie selbst weiter beschäftigen wird.

Krisenjahr 2016

Genauso wie das Flüchtlingsdrama und die ungelösten Krisen in Syrien, dem Irak, in Afghanistan, der Ukraine. Sowie die zunehmenden Spannungen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran. Hinzukommt die Terrorgefahr, die vermehrt für Europa und insbesondere auch für Deutschland gilt.

Selbst die EU ist in Gefahr, wie Experten anhand der Systemtheorie und Komplexitätsforschung längst schon prognostizierten. Nicht nur eine Spaltung Europas ist möglich, sondern gar der Zerfall der Europäischen Union.

Sie werden noch mehr zur Kasse gebeten!

Doch noch mehr „Negatives“ wird ganz konkret auf Sie zukommen. Wie Sie bereits wissen, sind für Gutverdiener unter Ihnen höhere Sozialabgaben fällig. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.050 Euro auf 6.200 Euro. Im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.

Zudem steigt für Neurentner der steuerpflichtige Anteil von 70 auf 72 Prozent. Damit sind nur noch 28 % der Rente steuerfrei!

Doch das ist noch längst nicht alles, was auf der „Schwarzen Liste 2016“ für Sie bereitsteht!

Höhere Krankenkassenbeiträge

Die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen erheben können, steigen um durchschnittlich 0,2 Prozent.

Damit erhöht sich der Beitragssatz zur Krankenversicherung auf rund 15,6 % bis 16,1 %. Je nach Krankenkasse.

Strengere Bedingungen für Bankkunden

Kreditgeber (Banken, Sparkassen etc.) sind gesetzlich verpflichtet, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen. Gleichzeitig umfassend über das Angebot zu informieren. Wenn der Kreditgeber diese Pflichten verletzt, kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Zudem entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Dies hat zur Folge, dass Kreditgeber Kunden, die einen Kredit beantragen, häufiger als bislang zurückweisen werden. Und zwar aufgrund mangelnder Bonität.

Wenn Sie Ihrer Bank Ihre Steuer-ID nicht nennen, dann verlieren Ihre Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit. Das hat zur Folge, dass die Banken für Zinsen und andere Kapitalerträge bereits ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Und an das Finanzamt abführen. Wenn Sie also noch Altaufträge haben, sollten Sie sich schnellstens bei Ihrer Bank erkundigen, ob dieser Ihre ID-Nummer vorliegt.

Ab dem 1. Februar 2016 verlieren Ihre Kontonummer und Bankleitzahl als Privatperson die Gültigkeit. Es gelten nur noch die IBAN (International Bank Account Number). Diese Verpflichtung besteht für Unternehmen und Vereine schon länger. Verwenden Sie dennoch Ihre alten Nummern, müssen die Banken die falsch ausgefüllten Formulare nicht mehr bearbeiten.

Steuer-ID für Kinder sonst kein Kindergeld

Gesetzliche Voraussetzung für Kindergeldanspruch ist die Steuer-ID Ihres Kindes. Diese muss nun bei der Familienkasse angeben werden.

So wird sichergestellt, dass für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird.

Neues Meldegesetz für Mieter

Schon seit dem 1. November 2015 ist ein neues Meldegesetz in Kraft getreten. Es enthält unter anderem die sogenannte Vermieterbestätigung (Wohnungsgeberbestätigung). Bei der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt muss eine Einzugsbestätigung Ihres Vermieters schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden.

Dafür gibt es eine Frist von maximal zwei Wochen. Geschieht dies nicht, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit 1.000 Euro geahndet werden kann. Mieter und auch Vermieter können zudem mit einem Bußgeld belegt werden. Ohne die Vermieterbestätigung ist die An- oder Abmeldung im Einwohnermeldeamt nicht möglich. Dadurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

Im 3. Teil zeige ich Ihnen auf, was 2016 noch alles auf Sie zukommt. Oder anders ausgedrückt – wo Sie noch mehr bezahlen müssen!

 

Quelle: Guido Grandt

„Schwarze Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Nachteil (1)

Neues Jahr, neues Glück – so heißt es doch im Volksmund, oder nicht?

Allerdings gilt das natürlich nur im sprichwörtlichen Sinn. Denn 2016 wird zu einem „Schicksalsjahr“, wie ich Ihnen bereits in meinen letzten Unangreifbar Leben-Newslettern aufgezeigt habe.

2016 wird Ihnen alles abfordern!

Nicht nur die bis heute ungelöste Finanz- und Wirtschaftskrise wird das Land, seine Bürger und damit Sie selbst, weiter beschäftigen. Sondern auch das Flüchtlingsdrama, das sich weiter verschärft. Obwohl die Politik Ihnen etwas ganz anders weismachen will. Lesen Sie dazu mein neues Buch Das Asyl-Drama – Deutschlands Flüchtlinge und die gespaltene EU, das Mitte Januar 2016 erscheint.

Vergessen Sie auch nicht die ungelösten Krisen in Syrien, dem Irak, in Afghanistan, der Ukraine. Sowie die zunehmenden Spannungen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran. Hinzukommt die Terrorgefahr, die vermehrt für Europa und insbesondere auch für Deutschland gilt.

Europa in Gefahr

Doch das ist noch nicht alles: wie Sie als Leser von Unangreifbar Leben wissen, prognostizierten Experten anhand der Systemtheorie und Komplexitätsforschung längst schon nicht nur die Spaltung, sondern den Zerfall Europas. Der EU.

Denn die europäische Währungseinheit, der Euro, wird früher oder später scheitern.

Gute Aussichten, was Ihnen die Eurokraten da beschert haben.

Schwarze Liste 2016

Doch heute möchte ich Ihnen ganz konkret auflisten, was sich aufgrund von am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Gesetze für Sie ändert. Und zwar zum Negativen. Zu Ihrem Nachteil.

Darüber wird kaum gesprochen. Und doch müssen Sie davon wissen. Denn schließlich sind Sie selbst unmittelbar betroffen!

Lesen Sie weiter und Sie werden mehr über die „Negativliste 2016“ erfahren.

Höhere Sozialabgaben

Gutverdiener werden noch mehr zur Kasse gebeten. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, was höhere Sozialabgaben mit sich bringt.

So ist 2016 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro erhöht worden. Ab einem Brutto­gehalt in dieser Höhe sind die Beiträge gedeckelt, das heißt für Sie: diese steigen nicht weiter – egal ob Sie 4.238 oder 10.000 Euro verdienen. Alle, bisher über der alten Grenze lagen, müssen mehr bezahlen.

Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze im Westen von 6.050 Euro auf 6.200 Euro gestiegen. Im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.

Steigende Regelaltersgrenze und höhere Rentensteuer

Aufgrund der sukzessiven Einführung der Rente mit 67 steigt 2016die Regelaltersgrenze weiter an. Konkret liegt diese für Arbeitnehmer, die 1951 geboren sind, bei 65 Jahren und fünf Monaten.

Änderung der Rentenbesteuerung: Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil von 70 auf 72 Prozent. Oder anders ausgedrückt – nur 28 % der Rente sind noch steuerfrei! Das entspricht einer Rentenkürzung um 2 Prozent. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

Lesen Sie morgen weiter, was sich 2016 für Sie noch im Negativen verändert hat. Seien Sie gespannt!

 

Quelle: Guido Grandt