„Schwarze Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Nachteil (1)

Neues Jahr, neues Glück – so heißt es doch im Volksmund, oder nicht?

Allerdings gilt das natürlich nur im sprichwörtlichen Sinn. Denn 2016 wird zu einem „Schicksalsjahr“, wie ich Ihnen bereits in meinen letzten Unangreifbar Leben-Newslettern aufgezeigt habe.

2016 wird Ihnen alles abfordern!

Nicht nur die bis heute ungelöste Finanz- und Wirtschaftskrise wird das Land, seine Bürger und damit Sie selbst, weiter beschäftigen. Sondern auch das Flüchtlingsdrama, das sich weiter verschärft. Obwohl die Politik Ihnen etwas ganz anders weismachen will. Lesen Sie dazu mein neues Buch Das Asyl-Drama – Deutschlands Flüchtlinge und die gespaltene EU, das Mitte Januar 2016 erscheint.

Vergessen Sie auch nicht die ungelösten Krisen in Syrien, dem Irak, in Afghanistan, der Ukraine. Sowie die zunehmenden Spannungen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran. Hinzukommt die Terrorgefahr, die vermehrt für Europa und insbesondere auch für Deutschland gilt.

Europa in Gefahr

Doch das ist noch nicht alles: wie Sie als Leser von Unangreifbar Leben wissen, prognostizierten Experten anhand der Systemtheorie und Komplexitätsforschung längst schon nicht nur die Spaltung, sondern den Zerfall Europas. Der EU.

Denn die europäische Währungseinheit, der Euro, wird früher oder später scheitern.

Gute Aussichten, was Ihnen die Eurokraten da beschert haben.

Schwarze Liste 2016

Doch heute möchte ich Ihnen ganz konkret auflisten, was sich aufgrund von am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Gesetze für Sie ändert. Und zwar zum Negativen. Zu Ihrem Nachteil.

Darüber wird kaum gesprochen. Und doch müssen Sie davon wissen. Denn schließlich sind Sie selbst unmittelbar betroffen!

Lesen Sie weiter und Sie werden mehr über die „Negativliste 2016“ erfahren.

Höhere Sozialabgaben

Gutverdiener werden noch mehr zur Kasse gebeten. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, was höhere Sozialabgaben mit sich bringt.

So ist 2016 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro erhöht worden. Ab einem Brutto­gehalt in dieser Höhe sind die Beiträge gedeckelt, das heißt für Sie: diese steigen nicht weiter – egal ob Sie 4.238 oder 10.000 Euro verdienen. Alle, bisher über der alten Grenze lagen, müssen mehr bezahlen.

Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze im Westen von 6.050 Euro auf 6.200 Euro gestiegen. Im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.

Steigende Regelaltersgrenze und höhere Rentensteuer

Aufgrund der sukzessiven Einführung der Rente mit 67 steigt 2016die Regelaltersgrenze weiter an. Konkret liegt diese für Arbeitnehmer, die 1951 geboren sind, bei 65 Jahren und fünf Monaten.

Änderung der Rentenbesteuerung: Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil von 70 auf 72 Prozent. Oder anders ausgedrückt – nur 28 % der Rente sind noch steuerfrei! Das entspricht einer Rentenkürzung um 2 Prozent. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

Lesen Sie morgen weiter, was sich 2016 für Sie noch im Negativen verändert hat. Seien Sie gespannt!

 

Quelle: Guido Grandt

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