„Das Asyldrama: So sollen Sie zur Kasse gebeten werden!“ (5)

Die Diskussionen um eine politische Lösung in der Flüchtlingskrise gehen weiter. Auf europäischer und nationaler Ebene. Ein Armutszeugnis für die EU. Aber auch für die Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel.

Fakt aber ist: Sie werden die horrenden Kosten für das Asyldrama von jährlich rund 45 Milliarden Euro bezahlen müssen. Als Unangreifbar Leben-Leser wissen Sie auch, wie:

– Nachtragshaushalt mit neuer Staatsverschuldung ist geplant.

– Betreuungsgeld wird für die Flüchtlingskosten verwendet.

– Angedachte Steuersenkungen gibt es nicht.

– Steuererhöhungen wie beispielsweise eine Mehrwertsteuererhöhung sind angedacht. Gemeindesteuern sind in verschiedenen Kommunen bereits erhöht worden.

– Eventuell wird der Mindestlohn begrenzt beziehungsweise abgeschafft.

– Das Rentenalter soll angehoben werden.

Aber es gibt noch einen weiteren Vorschlag. Dabei geht es um eine zusätzliche Abgabe.

Der Flüchtling- oder Integrationssoli

Erinnern Sie sich? Bereits im September 2015 forderte der frühere sächsische CDU-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf einen neuen Solidaritätszuschlag, um die Kosten der Flüchtlingshilfe zu stemmen. Im Wortlaut: „Ich hätte nichts gegen einen Soli für Flüchtlinge.“

Sie wissen: Offiziell lehnen CDU/CSU, SPD und FDP einen solchen Soli jedoch ab.

Die Linken wollen eine „Einmalabgabe auf Privatvermögen über 10 Millionen Euro“. Oder eine „Sonderabgabe der Rüstungsindustrie.“ Beziehungsweise den Erhalt des 2019 auslaufenden Solidaritätszuschlags. Oder seine Erweiterung zu einem „Integrationsoli“.

Die Öffentlichkeit wird getäuscht

Doch ich sage Ihnen, all das sind nur Scheingefechte, um die Öffentlichkeit, um Sie, zu verwirren. Zu täuschen. Denn längst schon wurde in Brüssel und Berlin eine gemeinsame Sondersteuer erwogen, um die Bedingungen der Herkunftsländer der Flüchtlinge zu verbessern. Sowie um Maßnahmen zur Außengrenzsicherung in EU-Staaten wie Spanien, Italien, Bulgarien und Griechenland zu finanzieren.

Und wie, werden Sie nun fragen?

So soll ein Flüchtlingssoli erhoben werden

Folgende Überlegungen gibt es:

Der Beitrag könnte über einen Aufschlag auf die Mehrwertsteuer oder auf die Mineralölsteuer erhoben werden. Dieser würde direkt an den EU-Haushalt weitergeleitet.

Längst schon hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erklärt, dass zusätzliche europäische Finanzmittel erforderlich seien. Er betonte sogar, dass die Bewältigung dieser Aufgabe „oberste Priorität“ habe.

Flüchtlingssoli längst beschlossene Sache

Über diesen europäischen Flüchtlings-Soli sollen Bundesregierung und EU-Kommission bereits informelle Gespräche hinter verschlossenen Türen geführt haben. Schnell nach dem Bekanntwerden der mutmaßlichen Geheimgespräche dementierte die Regierung jedoch. Es werde keine Steuererhöhungen in Deutschland und auch keine EU-Steuer geben. Selbst die Bundeskanzlerin schloss das aus.

Allerdings sage ich Ihnen, dass Schäuble diesen Flüchtlingssoli sogar selbst angeregt haben soll! So verlautet aus Berlin, dass es sich einem solchen nicht verschließen will, sollte der Vorschlag aus Brüssel kommen.

Das heißt nichts anderes, als dass die Bundesregierung dann ihre Hände in Unschuld waschen will. Und das, obwohl sie seinen solchen Vorschlag selbst gemacht hat. Angesichts der im März 2016 bevorstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen ist dies eine Täuschung der Wähler. Deshalb ist der Bundesfinanzminister auch sehr schnell zurückgerudert, als er einen dementsprechenden Aufschlag auf das Benzin forderte.

Sie werden bezahlen müssen!

Wie auch immer – festzustehen scheint eines: Aufgrund der horrenden Flüchtlingskosten müssen sich deutsche Verbraucher, Steuerzahler, Arbeitnehmer und Unternehmer auf stärkere Belastungen einstellen.

Ich habe Ihnen aufgezeigt, wie diese auszusehen hat. Und jedes Mal geht Sie zu Ihren Lasten.

Schützen Sie Ihr Vermögen

Umso dringender sollten Sie zu effektiven Vermögenserhaltungs- und Vermögenszuwachs-Maßnahmen greifen.

Beispielsweise sollten Sie Ihr Guthaben und Erspartes in einem Portfolio streuen. Damit senken Sie gleichzeitig die Risiken finanzieller Investitionen.

 

Quelle: Guido Grandt

„Gier-Minister“ Schäuble & der Flüchtlings-Soli – Die ganze Wahrheit! (1)

Sie erinnern sich vielleicht: Anfang Oktober 2015 erteilte Bundeskanzlerin Angela Merkel Steuererhöhungen zur Finanzierung der Flüchlingskrise eine klare Absage.

Merkel: definitiv keine Steuererhöhungen wegen Flüchtlingskrise

Wortwörtlich sagte sie damals: „Wir können uns freuen, dass wir seit Jahren gut gewirtschaftet haben und unsere Wirtschaftslage zurzeit gut ist.“ Daher werde es weder einen Steuer-Soli noch Steuererhöhungen geben.

Und dann wurde sie noch gefragt, ob sie ihr Wort gebe, dass es im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise keine Steuererhöhung gebe. Darauf antwortete sie mit „Ja, definitiv.“

Ja, definitiv.

Genau diese Worte scheinen nun, ein paar Wochen später, völlig in Vergessenheit geraten zu sein.

Schäuble: EU-Flüchtlings-Soli

Nun kommt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, neben Merkel der wichtigste Mann in der CDU, daher und sagt genau das Gegenteil! Er hat eine EU-weite Sonderabgabe vorgeschlagen. Sozusagen eine europäische Flüchtlingsabgabe in allen 28 Mitgliedsstaaten. Vorausgesetzt die Mittel in den nationalen Haushalten und dem europäischen Etat würden nicht ausreichen, die Flüchtlingskrise zu bewältigen.

Wie diese Flüchtlingsabgabe aussehen soll, verrät er auch gleich: durch eine Sonderabgabe auf jeden Liter Benzin.

Mit diesem Geld sollen die Schengen-Außengrenzen gesichert werden, die nicht an einer Begrenzung der Mittel scheitern dürfe, meint Schäuble weiter.

„Bürger-Abzocke“ reloaded

So also soll sie aussehen, die neue Bürger-Abzocke. Neben einem Solidaritätszuschlag für das längst wiedervereinigte Deutschland, nun auch noch ein Flüchtlings-Soli.

Jeder wird sich nun selbst die Frage stellen müssen, ob er dazu bereit ist oder nicht. Mit der traurigen Gewissheit, dass er dies, egal was er denkt, tun muss. Jedenfalls dann, wenn die Sonderabgabe eingeführt wird.

Alexander Graf Lambsdorff, der FDP-Vizepräsident des Europäischen Parlaments kritisiert diesen Vorschlag scharf, nennt Schäuble angesichts von Rekordsteuereinnahmen gar einen „Gier-Minister“. Durch eine solche Europa-Abgabe würde der wirtschaftliche Aufschwung in Südeuropa gleich wieder abgewürgt.

Vorschlag eines Flüchtlings-Solis ist nicht neu!

Ich sage Ihnen etwas: der Vorschlag eines neuen Solidaritätszuschlags, um die Kosten für die Flüchtlingshilfe zu stemmen, ist nicht neu. Schon im September 2015 forderte der frühere sächsische CDU-Ministerpräsident Kurt Biedenkopf einen solchen. Im Wortlaut: „Ich hätte nichts gegen einen Soli für Flüchtlinge.“

Offiziell lehnten in der Folge CDU/CSU, SPD und FDP einen solchen Soli jedoch ab. Vielmehr schlug Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken eine „Einmalabgabe auf Privatvermögen über 10 Millionen Euro“ vor. Oder eine „Sonderabgabe der Rüstungsindustrie.“

Im November 2015 goss der thüringische Linken-Ministerpräsident Bodo Ramelow noch mehr Öl ins Feuer. Er forderte nicht nur den Erhalt des 2019 auslaufenden Solidaritätszuschlags, sondern auch die Erweiterung der Abgabe zu einem Integrationssoli.

Natürlich gaben sich fast alle Parteien erbost über einen solchen Vorschlag. Denn dieser kam aufgrund des nicht abebbenden Flüchtlingszustroms wahrlich zu falschen Zeit.

Morgen verrate ich Ihnen, dass der Flüchtlings-Soli längst schon beschlossene Sache ist. Und zwar zwischen Berlin und Brüssel. Seien Sie gespannt.

 

Quelle: Guido Grandt

„Schwarze Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Nachteil (2)

2016 ist erst wenige Tage alt und doch wird es zu einem „Schicksalsjahr“ für Sie werden. In meinen Unangreifbar Leben-Newslettern habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass die bis heute ungelöste Finanz- und Wirtschaftskrise das Land, und damit Sie selbst weiter beschäftigen wird.

Krisenjahr 2016

Genauso wie das Flüchtlingsdrama und die ungelösten Krisen in Syrien, dem Irak, in Afghanistan, der Ukraine. Sowie die zunehmenden Spannungen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran. Hinzukommt die Terrorgefahr, die vermehrt für Europa und insbesondere auch für Deutschland gilt.

Selbst die EU ist in Gefahr, wie Experten anhand der Systemtheorie und Komplexitätsforschung längst schon prognostizierten. Nicht nur eine Spaltung Europas ist möglich, sondern gar der Zerfall der Europäischen Union.

Sie werden noch mehr zur Kasse gebeten!

Doch noch mehr „Negatives“ wird ganz konkret auf Sie zukommen. Wie Sie bereits wissen, sind für Gutverdiener unter Ihnen höhere Sozialabgaben fällig. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.050 Euro auf 6.200 Euro. Im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.

Zudem steigt für Neurentner der steuerpflichtige Anteil von 70 auf 72 Prozent. Damit sind nur noch 28 % der Rente steuerfrei!

Doch das ist noch längst nicht alles, was auf der „Schwarzen Liste 2016“ für Sie bereitsteht!

Höhere Krankenkassenbeiträge

Die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen erheben können, steigen um durchschnittlich 0,2 Prozent.

Damit erhöht sich der Beitragssatz zur Krankenversicherung auf rund 15,6 % bis 16,1 %. Je nach Krankenkasse.

Strengere Bedingungen für Bankkunden

Kreditgeber (Banken, Sparkassen etc.) sind gesetzlich verpflichtet, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen. Gleichzeitig umfassend über das Angebot zu informieren. Wenn der Kreditgeber diese Pflichten verletzt, kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Zudem entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Dies hat zur Folge, dass Kreditgeber Kunden, die einen Kredit beantragen, häufiger als bislang zurückweisen werden. Und zwar aufgrund mangelnder Bonität.

Wenn Sie Ihrer Bank Ihre Steuer-ID nicht nennen, dann verlieren Ihre Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit. Das hat zur Folge, dass die Banken für Zinsen und andere Kapitalerträge bereits ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Und an das Finanzamt abführen. Wenn Sie also noch Altaufträge haben, sollten Sie sich schnellstens bei Ihrer Bank erkundigen, ob dieser Ihre ID-Nummer vorliegt.

Ab dem 1. Februar 2016 verlieren Ihre Kontonummer und Bankleitzahl als Privatperson die Gültigkeit. Es gelten nur noch die IBAN (International Bank Account Number). Diese Verpflichtung besteht für Unternehmen und Vereine schon länger. Verwenden Sie dennoch Ihre alten Nummern, müssen die Banken die falsch ausgefüllten Formulare nicht mehr bearbeiten.

Steuer-ID für Kinder sonst kein Kindergeld

Gesetzliche Voraussetzung für Kindergeldanspruch ist die Steuer-ID Ihres Kindes. Diese muss nun bei der Familienkasse angeben werden.

So wird sichergestellt, dass für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird.

Neues Meldegesetz für Mieter

Schon seit dem 1. November 2015 ist ein neues Meldegesetz in Kraft getreten. Es enthält unter anderem die sogenannte Vermieterbestätigung (Wohnungsgeberbestätigung). Bei der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt muss eine Einzugsbestätigung Ihres Vermieters schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden.

Dafür gibt es eine Frist von maximal zwei Wochen. Geschieht dies nicht, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit 1.000 Euro geahndet werden kann. Mieter und auch Vermieter können zudem mit einem Bußgeld belegt werden. Ohne die Vermieterbestätigung ist die An- oder Abmeldung im Einwohnermeldeamt nicht möglich. Dadurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

Im 3. Teil zeige ich Ihnen auf, was 2016 noch alles auf Sie zukommt. Oder anders ausgedrückt – wo Sie noch mehr bezahlen müssen!

 

Quelle: Guido Grandt

„Merry Christmas!“ – Volle Kassen und Taschen für Politiker – höhere Abgaben für Steuerzahler (3)

Volle Kassen und Taschen für Parteien und Politiker

Ich habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass erst kürzlich im Bundesrat eine Änderung des Parteiengesetzes verabschiedet wurde. Damit auch eine Erhöhung der Parteienfinanzierung gebilligt. Und das selbst bei sinkender Wahlbeteiligung und einem Rückgang der absoluten Wählerstimmen. Dennoch können Parteien die maximal mögliche Staatssubventionierung erhalten.

Hinzu kommen seit Jahren steigende Fraktionskostenzuschüsse, steigende staatliche Zahlungen an die Parteien und selbst genehmigte Anhebungen der Abgeordnetendiäten.

Zwangsabgaben für den Steuerzahler

Sie hingegen erhalten keineswegs eine Anpassung an Steuererleichterungen, um der Lebenswirklichkeit gerecht zu werden. Sie müssen weiter blechen.

Beispielsweise für den Solidaritätszuschlag, der keinesfalls mit dem Auslaufen des Solidarpakts 2019 beendet werden wird.

Die Wahrheit über den Solidaritätszuschlag

Oder glauben Sie wirklich, dass sich der Staat nach 2019 diese Steuermilliarden durch die Lappen gehen lässt?

Ich nicht! Und Bundeskanzlerin Angela Merkel auch nicht. Denn schon vor einem Jahr, im Dezember 2014, hat sie sich für die Beibehaltung des Solis ausgesprochen.

Die anderen Unions-Politiker sehen das wohl genauso. Schon im Frühjahr 2015 setzten Sie sich zusammen. Raten Sie mal warum? Genau: um über eine schrittweise Abschaffung des Solis von 2019 bis 2029 zu diskutieren.

Sie sehen also, nichts spricht dafür, dass die Sonderabgabe abgeschafft wird.

Wann kommt der Flüchtlings-Soli?

Vielleicht verkauft man Ihnen das aber auch ganz anders. Im Zuge der Flüchtlingskrise und der immensen Kosten, die auf den Staat zukommen, forderte jüngst Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer einen „Flüchtlings-Soli“. So könnte die Beibehaltung der Sonderabgabe natürlich auch begründet werden.

Ich jedenfalls bin davon überzeugt, dass der normale Soli bleibt und ein Flüchtlingssoli – oder wie immer er genannt wird – obendrauf kommt!

Massive Erhöhungen der „kleinen“ Steuern

Denken Sie in diesem Zusammenhang aber nicht nur an die Bundessteuern. Sondern vor allem auch an Abgaben, die Gemeinde und Kommunen erheben. Beispielsweise Gewerbesteuer, Kindergartengebühren, Abwasser- und Niederschlagsgebühren, Hundesteuer… Manch eine Kommune veranschlagt neben Kindergartengebühren sogar Eingewöhnungsabgaben und Bastelpauschalen. Haben Sie das gewusst?

In einigen Gemeinden hat sich scheinbar der Aufwand in der Verwaltung zur Bearbeitung von Lärmbelästigungen, Hundekot, Beschwerden und Hundehaltung deutlich erhöht. Damit wird eine Erhöhung der Hundesteuer gerechtfertigt.

Vergessen Sie auch nicht die deutliche Erhöhung des Hebesatzes für Grund- und Gewerbesteuer. Diese beträgt in manchen Gemeinden zwischen 5 und 15 Prozent oder noch mehr. Da freuen sich Unternehmer, Immobilienbesitzer und Mieter ganz bestimmt!

Der Bürger ist und bleibt der Dumme!

Sie sehen also: während sich die Politiker ihre Parteikassen und Taschen vollmachen, werden Sie wieder einmal wie eine Weihnachtsgans ausgenommen. Die Steuerzahler und Bürger sind die Dummen.

So können Sie sich Steuersenkungen und Steuererleichterungen getrost abschminken. Auch und vor allem für das anstehende Jahr 2016.

 

Quelle: Guido Grandt