„Merry Christmas!“ – Volle Kassen und Taschen für Politiker – höhere Abgaben für Steuerzahler (3)

Volle Kassen und Taschen für Parteien und Politiker

Ich habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass erst kürzlich im Bundesrat eine Änderung des Parteiengesetzes verabschiedet wurde. Damit auch eine Erhöhung der Parteienfinanzierung gebilligt. Und das selbst bei sinkender Wahlbeteiligung und einem Rückgang der absoluten Wählerstimmen. Dennoch können Parteien die maximal mögliche Staatssubventionierung erhalten.

Hinzu kommen seit Jahren steigende Fraktionskostenzuschüsse, steigende staatliche Zahlungen an die Parteien und selbst genehmigte Anhebungen der Abgeordnetendiäten.

Zwangsabgaben für den Steuerzahler

Sie hingegen erhalten keineswegs eine Anpassung an Steuererleichterungen, um der Lebenswirklichkeit gerecht zu werden. Sie müssen weiter blechen.

Beispielsweise für den Solidaritätszuschlag, der keinesfalls mit dem Auslaufen des Solidarpakts 2019 beendet werden wird.

Die Wahrheit über den Solidaritätszuschlag

Oder glauben Sie wirklich, dass sich der Staat nach 2019 diese Steuermilliarden durch die Lappen gehen lässt?

Ich nicht! Und Bundeskanzlerin Angela Merkel auch nicht. Denn schon vor einem Jahr, im Dezember 2014, hat sie sich für die Beibehaltung des Solis ausgesprochen.

Die anderen Unions-Politiker sehen das wohl genauso. Schon im Frühjahr 2015 setzten Sie sich zusammen. Raten Sie mal warum? Genau: um über eine schrittweise Abschaffung des Solis von 2019 bis 2029 zu diskutieren.

Sie sehen also, nichts spricht dafür, dass die Sonderabgabe abgeschafft wird.

Wann kommt der Flüchtlings-Soli?

Vielleicht verkauft man Ihnen das aber auch ganz anders. Im Zuge der Flüchtlingskrise und der immensen Kosten, die auf den Staat zukommen, forderte jüngst Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer einen „Flüchtlings-Soli“. So könnte die Beibehaltung der Sonderabgabe natürlich auch begründet werden.

Ich jedenfalls bin davon überzeugt, dass der normale Soli bleibt und ein Flüchtlingssoli – oder wie immer er genannt wird – obendrauf kommt!

Massive Erhöhungen der „kleinen“ Steuern

Denken Sie in diesem Zusammenhang aber nicht nur an die Bundessteuern. Sondern vor allem auch an Abgaben, die Gemeinde und Kommunen erheben. Beispielsweise Gewerbesteuer, Kindergartengebühren, Abwasser- und Niederschlagsgebühren, Hundesteuer… Manch eine Kommune veranschlagt neben Kindergartengebühren sogar Eingewöhnungsabgaben und Bastelpauschalen. Haben Sie das gewusst?

In einigen Gemeinden hat sich scheinbar der Aufwand in der Verwaltung zur Bearbeitung von Lärmbelästigungen, Hundekot, Beschwerden und Hundehaltung deutlich erhöht. Damit wird eine Erhöhung der Hundesteuer gerechtfertigt.

Vergessen Sie auch nicht die deutliche Erhöhung des Hebesatzes für Grund- und Gewerbesteuer. Diese beträgt in manchen Gemeinden zwischen 5 und 15 Prozent oder noch mehr. Da freuen sich Unternehmer, Immobilienbesitzer und Mieter ganz bestimmt!

Der Bürger ist und bleibt der Dumme!

Sie sehen also: während sich die Politiker ihre Parteikassen und Taschen vollmachen, werden Sie wieder einmal wie eine Weihnachtsgans ausgenommen. Die Steuerzahler und Bürger sind die Dummen.

So können Sie sich Steuersenkungen und Steuererleichterungen getrost abschminken. Auch und vor allem für das anstehende Jahr 2016.

 

Quelle: Guido Grandt

„Merry Christmas!“ – Volle Kassen und Taschen für Politiker – höhere Abgaben für Steuerzahler (1)

Gewiss, es gibt so kurz vor Weihnachten bessere Nachrichten, als jene, die ich Ihnen nachfolgend unterbreiten werde. Aber Sie kennen mich: In meiner Unangreifbar Leben-Reihe habe ich mir zum Ziel gesetzt, Sie darüber zu informieren, was hinter den Kulissen läuft.

Leider ist es so, dass Ihre Interessen, Meinungen und vor allem Ihr Vermögen auch zukünftig im sprichwörtlichen Sinne „auf der Strecke bleiben“ wird. Zumindest wenn es nach den politisch Verantwortlichen in diesem Land geht.

„Schweigen ist Gold“ – Aber nicht bei Unangreifbar Leben!

Das, was Sie nachfolgend lesen werden, ist nie Gegenstand einer öffentlichen, politischen Diskussion. Im Gegenteil – die Politiker stehlen sich bei diesem Thema klammheimlich aus der Verantwortung.

Schweigen ist Gold. Wohl selten trifft dieses Sprichwort so zu, wie hier.

Politiker füllen sich Ihre Parteitöpfe und Kassen selbst!

Sie wissen: Erst vor kurzem hat der Bundesrat die Änderung des Parteiengesetzes durchgewunken. Und damit auch eine Erhöhung der Parteienfinanzierung gebilligt. Konkret geht es um eine Dynamisierung der Wahlkampfkostenerstattung.

Was das heißt? Ich sage es Ihnen: selbst bei sinkender Wahlbeteiligung und einem Rückgang der absoluten Wählerstimmen können Parteien die maximal mögliche Staatssubventionierung erhalten.

Oder anders ausgedrückt: egal wie viele Wähler letztlich zur Urne schreiten, die Kasse stimmt auf jeden Fall.

Sonderprivilegien für die Politikerkaste

So steigen seit langem schon sowohl die Fraktionskostenzuschüsse, die staatlichen Zahlungen an die Parteien als auch die Abgeordnetendiäten.

Und zwar fast automatisch. Jahr für Jahr.

Wie aber sieht es bei Ihnen persönlich damit aus?

Sie bleiben wieder einmal auf der Strecke

Privilegien für Politiker und ihre Parteienkassen also, die anderen verwehrt werden. Denn beim Bürger, beim Steuerzahler, bei Ihnen, geschieht dahingehend nichts.

Bei Ihnen gibt es keine automatischen Anpassungsmechanismen. Im Gegenteil – solche werden geradezu von der Politik verwehrt!

Beispiele gefällig?

Dann lesen Sie einfach weiter!

Keine Anpassung für Steuererleichterungen für den Bürger

Der Einkommensteuertarif und damit die Steuersätze werden keineswegs an die höhere Inflation angepasst. Sollte dies geschehen, würden die Tarifwerte automatisch an die Teuerung angepasst. Der Bund der Steuerzahler Deutschlands e.V. (BdSt.) spricht dahingehend von einem „Tarif auf Rädern“, der die Situation der Bürger deutlich verbessern würde.

Weitere Beispiele, bei denen die Politik nicht im Entferntesten daran denkt, Ihnen entgegenzukommen sind: Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalen. Auch diese werden nicht automatisch im Steuerrecht erhöht.

Seit vielen Jahren unverändert: Entfernungspauschale & geringfügige Wirtschaftsgüter

Sehen Sie – die Entfernungspauschale, die bei 30 Cents pro Kilometer liegt, ist seit 2004 unverändert geblieben. Und das, obwohl nicht nur Benzin sondern ebenfalls die öffentlichen Verkehrsmittel wesentlich teurer geworden sind!

Auch die Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern („geringwertige Wirtschaftsgüter“) ist für Unternehmen seit fast 50 Jahren unverändert. Sie liegt bei 410 Euro (früher 800 Deutsche Mark).

Morgen zeige ich Ihnen auf, wie die Bürger anstatt Steuergeschenke zu erhalten, mit noch höheren Zwangsabgaben rechnen müssen. Merry Christmas, kann ich da nur sagen!

 

Quelle: Guido Grandt