„Schwarze Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Nachteil (2)

2016 ist erst wenige Tage alt und doch wird es zu einem „Schicksalsjahr“ für Sie werden. In meinen Unangreifbar Leben-Newslettern habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass die bis heute ungelöste Finanz- und Wirtschaftskrise das Land, und damit Sie selbst weiter beschäftigen wird.

Krisenjahr 2016

Genauso wie das Flüchtlingsdrama und die ungelösten Krisen in Syrien, dem Irak, in Afghanistan, der Ukraine. Sowie die zunehmenden Spannungen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran. Hinzukommt die Terrorgefahr, die vermehrt für Europa und insbesondere auch für Deutschland gilt.

Selbst die EU ist in Gefahr, wie Experten anhand der Systemtheorie und Komplexitätsforschung längst schon prognostizierten. Nicht nur eine Spaltung Europas ist möglich, sondern gar der Zerfall der Europäischen Union.

Sie werden noch mehr zur Kasse gebeten!

Doch noch mehr „Negatives“ wird ganz konkret auf Sie zukommen. Wie Sie bereits wissen, sind für Gutverdiener unter Ihnen höhere Sozialabgaben fällig. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.050 Euro auf 6.200 Euro. Im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.

Zudem steigt für Neurentner der steuerpflichtige Anteil von 70 auf 72 Prozent. Damit sind nur noch 28 % der Rente steuerfrei!

Doch das ist noch längst nicht alles, was auf der „Schwarzen Liste 2016“ für Sie bereitsteht!

Höhere Krankenkassenbeiträge

Die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen erheben können, steigen um durchschnittlich 0,2 Prozent.

Damit erhöht sich der Beitragssatz zur Krankenversicherung auf rund 15,6 % bis 16,1 %. Je nach Krankenkasse.

Strengere Bedingungen für Bankkunden

Kreditgeber (Banken, Sparkassen etc.) sind gesetzlich verpflichtet, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen. Gleichzeitig umfassend über das Angebot zu informieren. Wenn der Kreditgeber diese Pflichten verletzt, kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Zudem entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Dies hat zur Folge, dass Kreditgeber Kunden, die einen Kredit beantragen, häufiger als bislang zurückweisen werden. Und zwar aufgrund mangelnder Bonität.

Wenn Sie Ihrer Bank Ihre Steuer-ID nicht nennen, dann verlieren Ihre Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit. Das hat zur Folge, dass die Banken für Zinsen und andere Kapitalerträge bereits ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Und an das Finanzamt abführen. Wenn Sie also noch Altaufträge haben, sollten Sie sich schnellstens bei Ihrer Bank erkundigen, ob dieser Ihre ID-Nummer vorliegt.

Ab dem 1. Februar 2016 verlieren Ihre Kontonummer und Bankleitzahl als Privatperson die Gültigkeit. Es gelten nur noch die IBAN (International Bank Account Number). Diese Verpflichtung besteht für Unternehmen und Vereine schon länger. Verwenden Sie dennoch Ihre alten Nummern, müssen die Banken die falsch ausgefüllten Formulare nicht mehr bearbeiten.

Steuer-ID für Kinder sonst kein Kindergeld

Gesetzliche Voraussetzung für Kindergeldanspruch ist die Steuer-ID Ihres Kindes. Diese muss nun bei der Familienkasse angeben werden.

So wird sichergestellt, dass für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird.

Neues Meldegesetz für Mieter

Schon seit dem 1. November 2015 ist ein neues Meldegesetz in Kraft getreten. Es enthält unter anderem die sogenannte Vermieterbestätigung (Wohnungsgeberbestätigung). Bei der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt muss eine Einzugsbestätigung Ihres Vermieters schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden.

Dafür gibt es eine Frist von maximal zwei Wochen. Geschieht dies nicht, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit 1.000 Euro geahndet werden kann. Mieter und auch Vermieter können zudem mit einem Bußgeld belegt werden. Ohne die Vermieterbestätigung ist die An- oder Abmeldung im Einwohnermeldeamt nicht möglich. Dadurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

Im 3. Teil zeige ich Ihnen auf, was 2016 noch alles auf Sie zukommt. Oder anders ausgedrückt – wo Sie noch mehr bezahlen müssen!

 

Quelle: Guido Grandt