„Weiße Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Vorteil (3)

Wie Sie inzwischen wissen, sollen die Renten ab dem 1. Juli 2016 steigen. Zudem können Sie zukünftig nicht nur 80 Prozent sondern 82 % der Ausgaben für die Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Der Grundfreibetrag steigt bei Ledigen um 180 Euro auf 8.652 Euro. Bei einem gemeinsam veranlagten Ehepaar auf 17.304 Euro. Die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug gelten nun nicht mehr nur ein, sondern zwei Jahre lang.

Weitere Vorteile

Das neue Bürokratieentlastungsgesetz befreit Unternehmern, deren Gewinn jährlich nicht mehr als 60.000 Euro beträgt und die maximal 600.000 Euro umsetzen, von der Buchführungs-/Aufzeichnungs- sowie Bilanzierungspflicht. Für diese werden auch verschiedene Meldepflichten zu Umwelt- und Wirtschaftsstatistiken gestrichen.

Das Kindergeld wurde angehoben, genauso wie die BAföG-Bedarfsätze, Hart-IV und Sozialhilfesätze.

Und das ist noch nicht alles.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Bislang beträgt die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes sechs Monate.

2016 ist sie auf 12 Monate verlängert worden.

Arbeitslosengeld

Wie Sie vielleicht wissen muss ein Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate ein Arbeitsverhältnis gehabt haben, damit er Arbeitslosengeld beantragen kann.

Nun wurde bis Ende 2016 eine Sonderreglung verlängert. Diese besagt, dass Arbeitnehmer, die immer wieder nur kurzfristig beschäftigt werden, schon nach 6 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das soll sie davor schützen, sofort auf Hartz-IV angewiesen zu sein.

Höheres Wohngeld

Mehr Mietzuschuss erhalten Haushalte mit geringem Einkommen. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt nun durchschnittlich monatlich 186 Euro.

2012 lag dieser Satz noch bei 112 Euro.

Schutz vor hohen Dispozinsen

Zukünftig sollen Verbraucher besser vor zu hohen Dispozinsen geschützt werden. Banken und Sparkassen sollen nach einem Gesetzentwurf kostengünstigere Alternativen anbieten, wenn Sie Ihren Dispokredit 6 Monate lang mehr als 75 % ausgeschöpft haben. Oder Sie Ihr Konto stark überziehen.

Auch sollen die aktuellen Zinssätze im Internet veröffentlicht werden, damit die Konditionen leichter vergleichbar sind.

Doch noch ist dieser Gesetzentwurf nicht endgültig verabschiedet. Bleibt zu hoffen, dass dies baldmöglichst geschieht.

Anrecht für jedermann auf ein Bankkonto

Bis spätestens zum 18. September 2016 hat jeder ein Recht auf ein eigenes Bankkonto. Auch Obdachlose und Flüchtlinge. Damit jeder, der sich legal in einem EU-Mitgliedsland aufhält. Die Geldinstitute dürfen niemand mehr ein Girokonto verwehren. Bislang gab es dahingehend nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken.

Mit dem Konto soll jeder Kunde Barein- und Auszahlungen tätigen können. Genauso Überweisungen, Lastschriften, Karteneinzahlungen und Online-Banking. Doch nicht jeder darf sein Konto überziehen.

Der Hintergrund hierfür ist die EU-Zahlungskonten-Richtlinie, die bis spätestens zum 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein muss.

BIC entfällt

Ab dem 01. Februar 2016 entfällt der sogenannte BIC (Bank Identifier Code). Auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Dieser setzt sich aus der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen zusammen.

Der BIC wird dann nur noch für Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums benötigt.

Energieeffiziente Neubauten: höhere Förderkredite

Ab dem 1. April 2016 können Sie für energieeffiziente Neubauten statt 50.000 Euro Förderkredite pro Wohneinheit das Doppelte, also 100.000 Euro beantragen.

Gewährt werden diese allerdings nur, wenn der Energiebedarf der Wohnungen höchstens bei 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Höchstwerte liegt.

Billigere EU-Telefonie

Ab dem 30. April 2016 müssen Sie weniger für das Telefonieren und Surfen innerhalb der EU bezahlen, weil die Höhe der Roaming-Gebühren begrenzt wird.

Was das genau heißt, verrate ich Ihnen auch: Telekommunikationsanbieter dürfen für Verbindungen im Ausland zum bestehenden Inlandstarif höchstens 5 Cent pro Minute hinzurechnen. Für SMS 2 Cent. Der Roaming-Aufschlag bei Internetnutzung wird auf 5 Cent pro Megabyte begrenzt. Hinzu kommt jeweils noch die Mehrwertsteuer.

Sie sehen also, dass das neue Jahr auch einige Vorteile für Sie bringt. Nur müssen Sie erst einmal davon wissen! Aber als Leser von Unangreifbar Leben sind Sie, wie Sie sicher wissen, immer up to date!

 

Quelle: Guido Grandt

„Weiße Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Vorteil (2)

Im neuen Jahr ändert sich auch etwas zum Positiven für Sie.

Wie ich Ihnen bereits aufgezeigt habe, sollen die Renten ab dem 1. Juli 2016 steigen. Zudem können Sie zukünftig nicht nur 80 Prozent sondern 82 % der Ausgaben für die Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Der Grundfreibetrag steigt bei Ledigen um 180 Euro auf 8.652 Euro. Bei einem gemeinsam veranlagten Ehepaar auf 17.304 Euro. Die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug gelten nun nicht mehr nur ein, sondern zwei Jahre lang.

Aber das ist noch nicht alles.

Bürokratieentlastungsgesetz

Am 1. Januar 2016 ist das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten. Vereinfacht gesagt sind Unternehmer, deren Gewinn jährlich nicht mehr als 60.000 Euro beträgt und die maximal 600.000 Euro umsetzen, von der Buchführungs-/Aufzeichnungs- sowie Bilanzierungspflicht befreit. Inklusive Erstellung eines Inventars.

Bislang lagen die Buchführungsgrenzen bei einem Gewinn von 50.000 Euro jährlich und/oder einem Umsatz von 500.000 Euro.

Aber Achtung: Für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) gelten diese neuen Regelungen nicht!

Höhere Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz wird auch die Verdienstgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung von 62 auf 68 Euro angehoben.

Vielleicht wissen Sie: Die Lohnsteuerpauschalierung ermöglicht es Unternehmern, bei Aushilfen pauschal 25 % des Arbeitslohns als Lohnsteuer abzuführen. Diese Maßnahme ist eine Folge der Einführung des Mindestlohns. Denn 68 Euro entsprechen 8 Stunden a 8,50 Euro.

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz gibt es noch weitere Vorteile: So werden Existenzgründern im Jahr ihrer Betriebseröffnung die Meldepflichten zur Umweltstatistik und zu verschiedenen Wirtschaftsstatistiken gestrichen. In den beiden folgenden Jahren müssen sie diesen nur dann nachkommen, wenn ihr Jahresumsatz 800.000 Euro übersteigt.

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld wird um zwei Euro pro Monat angehoben. Eigentlich ein Witz, wie ich meine und kaum erwähnenswert.

Auch der Kinderfreibetrag steigt. Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro. Für das dritte Kind 196 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.

Ebenso steigt der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Und zwar um 96 Euro auf 4.608 Euro (2.304 Euro für jedes Elternteil). Der Kinderzuschlag für erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen steigt ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro auf maximal 160 Euro pro Monat.

Höheres BAföG

Ab dem Schulbeginn 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 erhöhen sich die BAföG-Bedarfsätze, wie es richtig heißt, um sieben Prozent.

Das heißt, dass Studierende mit eigener Wohnung bis zu 735 Euro monatlich erhalten können. Diejenigen, die bei den Eltern wohnen, maximal 537 Euro.

Höhere Hartz-IV- und Sozialhilfesätze

Die Hartz-IV-Sätze werden um fünf Euro angehoben auf nun 404 Euro monatlich. Ehe- und Lebenspartner erhalten 364 Euro. Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder bis sechs Jahre erhöhen sich um drei Euro auf 237 Euro. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren ebenfalls um drei Euro auf 270 Euro. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren auf 306 Euro im Monat.

Analog dazu steigen die Sozialhilfesätze.

Mehr Unterhalt als Sonderausgaben absetzbar

Vielleicht wissen Sie: Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können bis zu einem Betrag von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Der Betrag dieser „außergewöhnlichen Belastung“ ist um 180 Euro angehoben worden.

Im 3. Teil zeige ich Ihnen weitere Vorteile auf, die Sie aufgrund neuer Gesetze haben, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten sind.

 

Quelle: Guido Grandt

„Schwarze Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Nachteil (2)

2016 ist erst wenige Tage alt und doch wird es zu einem „Schicksalsjahr“ für Sie werden. In meinen Unangreifbar Leben-Newslettern habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass die bis heute ungelöste Finanz- und Wirtschaftskrise das Land, und damit Sie selbst weiter beschäftigen wird.

Krisenjahr 2016

Genauso wie das Flüchtlingsdrama und die ungelösten Krisen in Syrien, dem Irak, in Afghanistan, der Ukraine. Sowie die zunehmenden Spannungen zwischen Saudi-Arabien und dem Iran. Hinzukommt die Terrorgefahr, die vermehrt für Europa und insbesondere auch für Deutschland gilt.

Selbst die EU ist in Gefahr, wie Experten anhand der Systemtheorie und Komplexitätsforschung längst schon prognostizierten. Nicht nur eine Spaltung Europas ist möglich, sondern gar der Zerfall der Europäischen Union.

Sie werden noch mehr zur Kasse gebeten!

Doch noch mehr „Negatives“ wird ganz konkret auf Sie zukommen. Wie Sie bereits wissen, sind für Gutverdiener unter Ihnen höhere Sozialabgaben fällig. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.050 Euro auf 6.200 Euro. Im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.

Zudem steigt für Neurentner der steuerpflichtige Anteil von 70 auf 72 Prozent. Damit sind nur noch 28 % der Rente steuerfrei!

Doch das ist noch längst nicht alles, was auf der „Schwarzen Liste 2016“ für Sie bereitsteht!

Höhere Krankenkassenbeiträge

Die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen erheben können, steigen um durchschnittlich 0,2 Prozent.

Damit erhöht sich der Beitragssatz zur Krankenversicherung auf rund 15,6 % bis 16,1 %. Je nach Krankenkasse.

Strengere Bedingungen für Bankkunden

Kreditgeber (Banken, Sparkassen etc.) sind gesetzlich verpflichtet, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen. Gleichzeitig umfassend über das Angebot zu informieren. Wenn der Kreditgeber diese Pflichten verletzt, kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Zudem entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Dies hat zur Folge, dass Kreditgeber Kunden, die einen Kredit beantragen, häufiger als bislang zurückweisen werden. Und zwar aufgrund mangelnder Bonität.

Wenn Sie Ihrer Bank Ihre Steuer-ID nicht nennen, dann verlieren Ihre Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit. Das hat zur Folge, dass die Banken für Zinsen und andere Kapitalerträge bereits ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Und an das Finanzamt abführen. Wenn Sie also noch Altaufträge haben, sollten Sie sich schnellstens bei Ihrer Bank erkundigen, ob dieser Ihre ID-Nummer vorliegt.

Ab dem 1. Februar 2016 verlieren Ihre Kontonummer und Bankleitzahl als Privatperson die Gültigkeit. Es gelten nur noch die IBAN (International Bank Account Number). Diese Verpflichtung besteht für Unternehmen und Vereine schon länger. Verwenden Sie dennoch Ihre alten Nummern, müssen die Banken die falsch ausgefüllten Formulare nicht mehr bearbeiten.

Steuer-ID für Kinder sonst kein Kindergeld

Gesetzliche Voraussetzung für Kindergeldanspruch ist die Steuer-ID Ihres Kindes. Diese muss nun bei der Familienkasse angeben werden.

So wird sichergestellt, dass für jedes Kind nur einmal Kindergeld gezahlt wird.

Neues Meldegesetz für Mieter

Schon seit dem 1. November 2015 ist ein neues Meldegesetz in Kraft getreten. Es enthält unter anderem die sogenannte Vermieterbestätigung (Wohnungsgeberbestätigung). Bei der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt muss eine Einzugsbestätigung Ihres Vermieters schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden.

Dafür gibt es eine Frist von maximal zwei Wochen. Geschieht dies nicht, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit 1.000 Euro geahndet werden kann. Mieter und auch Vermieter können zudem mit einem Bußgeld belegt werden. Ohne die Vermieterbestätigung ist die An- oder Abmeldung im Einwohnermeldeamt nicht möglich. Dadurch sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.

Im 3. Teil zeige ich Ihnen auf, was 2016 noch alles auf Sie zukommt. Oder anders ausgedrückt – wo Sie noch mehr bezahlen müssen!

 

Quelle: Guido Grandt