„Das Asyldrama: So sollen Sie zur Kasse gebeten werden!“ (3)

Die Flüchtlingskrise hält die Politik und die Bürger weiter in Atem. Vor allem weil längst schon klar ist, dass Sie für die horrenden Kosten von geschätzten jährlichen 45 Milliarden Euro aufkommen müssen.

Als Leser von Unangreifbar Leben wissen Sie, dass es wohl zu einem Nachtragshaushalt mit neuer Staatsverschuldung kommen wird. Ebenso, dass das Betreuungsgeld bereits in den Topf für Flüchtlingskosten fließt.

Steuersenkungen ade – Steuererhöhungen wahrscheinlich

Zudem müssen Sie sich von den angedachten Steuersenkungen verabschieden. Vor allem jene der Veränderungen hinsichtlich der kalten Progression oder der Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Steuererhöhungen werden folgen. Am realistischsten bleibt eine Mehrwertsteuererhöhung, die alle und vor allem die breite Masse betrifft. So gehe ich hinsichtlich der Finanzierung der Flüchtlingskosten von Steuererhöhungen aus.

Gemeindesteuern wurden in verschiedenen Kommunen bereits erhöht. Beispielsweise der Hebesatz für Grund- und Gewerbesteuer und zwar zwischen 5 und 15 %.

Doch es gibt noch weitere Ideen, die Flüchtlingskosten zu finanzieren.

Diskussion um die Abschaffung des Mindestlohns

Zu den radikalen Sozialreformen, die anstehen, gehört auch die Überlegung, den Mindestlohn abzuschaffen oder zumindest Ausnahmeregelungen zuzulassen. Nur so können genug Jobs für Flüchtlinge geschaffen werden, die zum großen Teil nur über eine niedrige Qualifikation verfügen. Das meinen inzwischen verschiedene Politiker, wie beispielsweise CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn oder Sachsen-Anhalts CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff. Weil mehr Geschäftsmodelle für Geringverdienende nur rentabel würden, wenn der Lohn für einfache Arbeit falle. So könnten Flüchtlinge leichter eingestellt werden.

Wissen Sie welcher Gedanke dahinter steckt? Ich verrate es Ihnen: Wenn die Schutzsuchenden keine Stelle kriegen, werden sie nicht integriert. Das führt zu erheblichen Spannungen in der Gesellschaft. Die Gefahr, dass die Stimmung erst recht kippt, steigt dadurch enorm!

Neuausrichtung des heimischen Arbeitsmarktes

Aber wissen Sie, was das noch heißt? Dass die Diskussion um eine Neuausrichtung des Mindestlohns den deutschen Arbeitsmarkt verändern könnte. Ich möchte Sie daran erinnern, dass bereits Mitte November 2015 die sogenannten Wirtschaftsweisen, die offiziellen Berater der Bundesregierung, beklagten, dass der Mindestlohn eine zu hohe Barriere hinsichtlich der Einstellung von Flüchtlingen sei.

Damals schlugen sie bereits vor – und jetzt halten Sie sich fest – Flüchtlinge als Langzeitarbeitslose einzustufen, weil Unternehmen für solche sechs Monate unter dem Mindestlohn bezahlen dürfen. Dabei könnte man dieses Zeitfenster auf ein Jahr anheben.

Ich sage Ihnen: Das wäre nichts anderes als Lohndumping, weil ein Arbeitgeber natürlich Mitarbeiter bevorzugt, denen er für die gleiche Arbeit weniger Lohn zahlen muss. Zudem stellt es eine klare Benachteiligung der hiesigen Langzeitarbeitslosen dar, die dann ein Jahr unter dem Mindestlohn beschäftigt werden könnten.

In Teil 4 präsentiere ich Ihnen einen weiteren Vorschlag zur Bewältigung der horrenden Flüchtlingskosten: Die Anhebung des Rentenalters! Sie werden geschockt sein!

 

Quelle: Guido Grandt

„Weiße Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Vorteil (2)

Im neuen Jahr ändert sich auch etwas zum Positiven für Sie.

Wie ich Ihnen bereits aufgezeigt habe, sollen die Renten ab dem 1. Juli 2016 steigen. Zudem können Sie zukünftig nicht nur 80 Prozent sondern 82 % der Ausgaben für die Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Der Grundfreibetrag steigt bei Ledigen um 180 Euro auf 8.652 Euro. Bei einem gemeinsam veranlagten Ehepaar auf 17.304 Euro. Die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug gelten nun nicht mehr nur ein, sondern zwei Jahre lang.

Aber das ist noch nicht alles.

Bürokratieentlastungsgesetz

Am 1. Januar 2016 ist das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten. Vereinfacht gesagt sind Unternehmer, deren Gewinn jährlich nicht mehr als 60.000 Euro beträgt und die maximal 600.000 Euro umsetzen, von der Buchführungs-/Aufzeichnungs- sowie Bilanzierungspflicht befreit. Inklusive Erstellung eines Inventars.

Bislang lagen die Buchführungsgrenzen bei einem Gewinn von 50.000 Euro jährlich und/oder einem Umsatz von 500.000 Euro.

Aber Achtung: Für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) gelten diese neuen Regelungen nicht!

Höhere Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz wird auch die Verdienstgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung von 62 auf 68 Euro angehoben.

Vielleicht wissen Sie: Die Lohnsteuerpauschalierung ermöglicht es Unternehmern, bei Aushilfen pauschal 25 % des Arbeitslohns als Lohnsteuer abzuführen. Diese Maßnahme ist eine Folge der Einführung des Mindestlohns. Denn 68 Euro entsprechen 8 Stunden a 8,50 Euro.

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz gibt es noch weitere Vorteile: So werden Existenzgründern im Jahr ihrer Betriebseröffnung die Meldepflichten zur Umweltstatistik und zu verschiedenen Wirtschaftsstatistiken gestrichen. In den beiden folgenden Jahren müssen sie diesen nur dann nachkommen, wenn ihr Jahresumsatz 800.000 Euro übersteigt.

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld wird um zwei Euro pro Monat angehoben. Eigentlich ein Witz, wie ich meine und kaum erwähnenswert.

Auch der Kinderfreibetrag steigt. Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro. Für das dritte Kind 196 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.

Ebenso steigt der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Und zwar um 96 Euro auf 4.608 Euro (2.304 Euro für jedes Elternteil). Der Kinderzuschlag für erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen steigt ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro auf maximal 160 Euro pro Monat.

Höheres BAföG

Ab dem Schulbeginn 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 erhöhen sich die BAföG-Bedarfsätze, wie es richtig heißt, um sieben Prozent.

Das heißt, dass Studierende mit eigener Wohnung bis zu 735 Euro monatlich erhalten können. Diejenigen, die bei den Eltern wohnen, maximal 537 Euro.

Höhere Hartz-IV- und Sozialhilfesätze

Die Hartz-IV-Sätze werden um fünf Euro angehoben auf nun 404 Euro monatlich. Ehe- und Lebenspartner erhalten 364 Euro. Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder bis sechs Jahre erhöhen sich um drei Euro auf 237 Euro. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren ebenfalls um drei Euro auf 270 Euro. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren auf 306 Euro im Monat.

Analog dazu steigen die Sozialhilfesätze.

Mehr Unterhalt als Sonderausgaben absetzbar

Vielleicht wissen Sie: Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können bis zu einem Betrag von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Der Betrag dieser „außergewöhnlichen Belastung“ ist um 180 Euro angehoben worden.

Im 3. Teil zeige ich Ihnen weitere Vorteile auf, die Sie aufgrund neuer Gesetze haben, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten sind.

 

Quelle: Guido Grandt