„Akte Lebensversicherung“ – So werden Sie über den Tisch gezogen! (3)

Die liebste und traditionellste Altersvorsorge der Deutschen, die Lebensversicherung, hat ausgedient.

Trotz der noch rund 85 Millionen Policen mit einer Versicherungssumme von insgesamt etwa 2,7 Billionen Euro.

Auslaufgeschäft Lebensversicherung

Immer mehr Versicherer kommen in eine Schieflage, investierten sie doch über Jahre hinweg in Staatspapiere. Bei den Mini-Zinsen erwirtschaften diese jedoch schon längst keine Erträge mehr. Manche weisen sogar Negativzinsen auf. Das zeigt auch der mickrige Garantiezins von gerade mal 1,25 Prozent.

Hinzu kommt, dass die Versicherer die Leistungen der Verträge drastisch kürzen können.

Ich habe Ihnen bereits gezeigt, wie.

Aber es wird noch besser.

Bald keine Garantien mehr

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat einen neuen Verordnungsentwurf vorgelegt. Demnach müssten klassische Kapital-Lebensversicherungen bald gar nichts mehr garantieren.

Na bravo, kann man da nur sagen! So sehen schon manche Versicherungsexperten gar das Ende vom (mickrigen) Garantiezins.

Was also tun, werden Sie sich nun fragen?

Ich verrate es Ihnen.

Warten Sie nicht, sondern handeln Sie!

Zunächst einmal sollten Sie nicht warten, bis Ihr Versicherer vollends alle Garantien, Überschüsse und Reserven zusammenstreicht.

Informieren Sie sich deshalb hinsichtlich einer Rückabwicklung Ihrer Kapital-Lebensversicherung.

Rückabwicklung möglich?

Eine Rückabwicklung können Sie anstreben, wenn Sie eine Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung zwischen dem 1. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben.

Denn bei diesen wurden oftmals die Widerrufsbelehrungen (Rücktrittsrechte) fehlerhaft formuliert. Der Bundesgerichtshof urteilte im Jahr 2014, dass etliche in diesem Zeitraum abgeschlossenen Policen nichtig sind. Und zwar aus den voran genannten Gründen.

Was eine Rückabwicklung genau ist, erkläre ich Ihnen nachfolgend.

Das müssen Sie bei einer Rückabwicklung beachten

Bei einer Rückabwicklung fordern Sie die gezahlten Beiträge plus Zinsen aus einer Kapital-Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung zurück. Im Gegensatz zu einer Vertragskündigung, bei der der Rückkaufswert ausgezahlt wird, dürfen bei einer Rückabwicklung keine Kosten oder Provisionen abgezogen werden.

Der Status quo ist dabei, als hätten Sie die Versicherung niemals abgeschlossen.

Bei einer Rückabwicklung zählt die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen. Oder die Eigenkapitalrendite der Versicherer. Beides liegt mit etwa vier Prozent wesentlich höher als der Garantiezins von 1,25 Prozent. Es lohnt sich also, diese Alternative im Blick zu haben.

Keine Altverträge kündigen

Kündigen Sie keine Altverträge! Denn dort wurde beim Abschluss eine für heutige Verhältnisse hohe Verzinsung festgelegt.

Eine solche kann bis zu 4 Prozent betragen.

Im Vergleich dazu mutet der aktuelle Garantiezins von 1,25 Prozent mehr als mickrig an.

Finger weg von Lebensversicherungen!

Grundsätzlich gilt: Der Kauf einer klassischen Lebensversicherung hat keinen Sinn mehr!

Wissen Sie, wer das kürzlich sagte?

Kein anderer als Markus Faulhaber, der Chef des Versicherungsgiganten Allianz Leben. Und wenn dieser das schon mal bekennt, dann sollten Sie mehr als hellhörig werden!

Hinzu kommen die Gründe, wie die Leistungen gekürzt werden können.

Zeit also, sich endgültig von der klassischen Lebensversicherung zu verabschieden!

 

Quelle: Guido Grandt