EU 2015: Wirtschaftschaos, Flüchtlingsstreit und Zwangsenteignungen (2)

Sie sehen selbst, welche Probleme wir in Europa haben. Nicht nur der VW-Abgasskandal wird die deutsche Wirtschaft schwer treffen, sondern ebenso die heillose Zerstrittenheit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Fragen der Flüchtlingskontingente, wirkungslose Russlandsanktionen, die sich ins Gegenteil verkehren, schwache Konjunkturdaten aus China, Rätselraten um die Zinswende in den USA, Geheime TTIP-Verhandlungen, Ukraine-Krise, IS-Terror …

Das sind nur einige Beispiele von dem, was Sie noch erwarten wird.

Europa hat versagt

Zudem hat die EZB mit ihrer verheerenden Minizins-Politik versagt. Und den deutschen Sparer um rund 300 Milliarden Euro ärmer gemacht.

Immer mehr EU-Mitgliedsstaaten haben die Nase voll von der Verbrüsselung. Der britische Premier David Cameron will 2016 ernst machen mit seinem Referendum. Die Briten sollen dabei selbst entscheiden, ob sie weiterhin in der Europäischen Union bleiben wollen, oder nicht.

Die Regionalwahlen in Katalonien, das los will von Spanien, haben gezeigt, wie es geht.

Die Flüchtlingsfrage spaltet die EU und Deutschland

Hinzu kommt die Flüchtlingspolitik, die die EU an ihre Grenzen führt. Und das im sprichwörtlichen Sinne. Heilloser Streit, Uneinigkeit bis hin zu gegenseitigen Beschuldigungen machen dieses Dilemma mehr als deutlich.

Bundeskanzlerin Merkels Willkommen-Kultur spaltet nicht nur die EU, sondern auch Deutschland. Denn längst schon steht sie auch innenpolitisch unter Druck.

Vor allem geht es jetzt darum, wo die insgesamt über eine Million Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Der Winter steht an. Zelte sind da wohl die schlechteste Lösung. Also muss Wohnraum her. Mit allen Mitteln.

Staatlicher Eingriff in das Eigentumsrecht der Bürger

Deshalb greift der Staat da ein, wo man es nie für möglich gehalten hätte: in das Eigentumsrecht seiner Bürger. Aufgrund mangelnden Wohnraums für Flüchtlinge, die freilich ein Dach über dem Kopf brauchen, werden bereits die ersten Gewerbeimmobilien zwangsvermietet. Will heißen beschlagnahmt.

Nun sollen leer stehende Häuser folgen.

Beispiele gefällig?

Im Januar 2015 wurde ein Gebäude des Kolpingwerks in Arnsberg vorübergehend beschlagnahmt, um Flüchtlinge unterzubringen. In der Stadt Olpe traf es ein früheres Familienhotel. In Berlin beschlagnahmte der Senat die frühere Zentrale der Berliner Sparkasse in Wilmersdorf, um sie als Erstaufnahmestelle zu nutzen. Auch im baden-württembergischen Main-Tauber-Kreis nahm das Landratsamt ein Kasernen-Gebäude per Gesetzesbeschluss ein.

Diese Liste kann beliebig fortgeführt werden.

Drastische Maßnahmen für Hausbesitzer

Die Politiker scheuen sich schon gar nicht mehr, offen über diese Beschlagnahmungen zu sprechen. So nimmt selbst der Grünen-Bürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, kein Blatt mehr vor den Mund.

Unter dem wachsenden Flüchtlingsdruck fordert er drastische Maßnahmen für Hausbesitzer. Wenn Obdachlosigkeit in einer Stadt droht, dürfen leer stehende Häuser zur Unterbringung beschlagnahmt werden.

Aber ist das wirklich so?

Zum Wohle der Allgemeinheit

Sie sehen also: der Staat macht Ernst!

Zwar heißt es im Grundgesetz Artikel 14 (Absatz 1): Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“

Doch die meisten Bürger haben vergessen, dass das Eigentum nicht nur so gewährleistet wird. Es hat seinen Preis. So heißt es im GG weiter (Absatz 2): „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Ihr Besitz soll also auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Das werden Sie geflissentlich vergessen, wenn Sie ein Häuschen bauen oder eine Wohnung kaufen. Oder aber gar nicht wissen.

Natürlich stellt sich auch die Frage, wo beginnt das Wohl der Allgemeinheit und wo hört es auf?

In Teil 3 zeige ich Ihnen, auf welcher gesetzlichen Grundlage Beschlagnahmungen und Zwangsvermietungen durchgeführt werden können.

 

Quelle: Guido Grandt