EU 2015: Wirtschaftschaos, Flüchtlingsstreit und Zwangsenteignungen (3)

Die Probleme in Europa werden täglich größer. Die EZB hat mir ihrer Minizins-Politik fulminant versagt. Die Krisenländer kommen nicht richtig auf die Beine. Die meisten Staaten sind hoch verschuldet. Vor allem die Flüchtlingspolitik spaltet die EU.

Aufgrund von Angela Merkels Willkommens-Kultur strömen hunderttausende Flüchtlinge ins Land. Bis zum Jahresende sollen es mehr als eine Million sein.

Der Staat greift durch

Doch wohin mit all diesen Menschen, die ein festes Dach über den Kopf brauchen? Wohnräume sind Mangelware. Deshalb greift der Staat immer härter durch.

Sogar tief ins Eigentumsrecht seiner Bürger. Gewerbeimmobilien und leer stehende Häuser werden zwangsvermietet, beschlagnahmt.

Ich habe Ihnen aufgezeigt, dass das Eigentum laut Grundgesetz zwar gewährleistet wird, aber auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.

Und dazu können auch drastische Maßnahmen gehören. Wie beispielsweise Enteignungen.

Der Enteignungs-Paragraf (1)

Das Grundgesetz ist eindeutig dazu. In Absatz 3 heißt es hinsichtlich von Enteignungen klipp und klar: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“

Sie sehen also, wie Ihr Eigentumsrecht ausgehebelt werden kann, für das Sie Ihr ganzes Leben lang gespart haben.

Freilich – werden Gewerbe- oder leer stehende Immobilien enteignet beziehungsweise zwangsvermietet, bekommen Sie eine Entschädigung.

Aber wer sagt, dass Sie überhaupt zustimmen, von Ihrem Besitz gegen einen Obolus enteignet zu werden?

Der Enteignungs-Paragraf (2)

Wie auch immer, es gibt eine weitere Rechtsgrundlage, um diesen Eingriff in Ihren Besitz zu ermöglichen. Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz.

Denn ist die Sicherheit und Ordnung gefährdet, können die Kommunen in einzelnen Fällen Immobilien beschlagnahmen.

Wie Sie es drehen und wenden, wenn diese Maßnahmen geplant werden, haben Sie keine Möglichkeit, diese zu verhindern.

Was Sie zwecks Beschlagnahmung wissen müssen

Noch etwas, das Sie wissen sollten: Wenn ein Gebäude beschlagnahmt wird, sieht das Gesetz keine zeitliche Frist vor. Es ist lediglich die Rede von einer vorübergehenden Nutzung. Dazu muss die Kommune zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um Flüchtlinge anderweitig unterzubringen.

Die Höhe der Entschädigung, die Ihnen als Eigentümer aus der Beschlagnahmung beziehungsweise Zwangsvermietung zusteht, regelt jedes Bundesland unterschiedlich.

Es gibt Experten, die meinen, dass bei diesen Zwangsmaßnahmen lediglich das Wohnrecht auf den Staat übergeht, nicht das Eigentum.

Egal wie, bundesweite Beispiele haben längst gezeigt, dass der Staat sich nicht davor scheut, faktische Zwangsenteignungen vorzunehmen.

Was ist die Alternative, werden Sie sich nun fragen?

Alternative: Freiwillige Vermietung

Es gibt diese. Und zwar vor einer bevorstehenden Zwangsmaßnahme Ihre leer stehende Immobilie freiwillig anzubieten und zu vermieten.

Tatsächlich kooperieren schon viele Immobilieneigentümer sowie Haus & Grund-Vereine dahingehend mit Stadt- und Gemeindeverwaltungen, um die täglich wachsende Zahl von Flüchtlingen unterzubringen.

So kann eine freiwillige Vermietung brachliegender Immobilien tatsächlich auch für die Besitzer lukrativ sein.

Eine Zeitenwende und der Kampf um Ihr Eigentum

Dennoch: Eine Zeitenwende ist angebrochen. Niemals zuvor nach dem Zweiten Weltkrieg hat der Staat meines Wissens Zwangsvermietungen und Beschlagnahmungen durchgeführt. Beispiele die dies belegen, habe ich Ihnen bereits angeführt.

Ich sage Ihnen: der Wert des Geldes und Ihr Eigentum wird den Attacken der staatlichen und fiskalpolitischen Eingriffen nicht dauerhaft standhalten können. Bereiten Sie sich deshalb darauf vor.

 

Quelle: Guido Grandt

EU 2015: Wirtschaftschaos, Flüchtlingsstreit und Zwangsenteignungen (2)

Sie sehen selbst, welche Probleme wir in Europa haben. Nicht nur der VW-Abgasskandal wird die deutsche Wirtschaft schwer treffen, sondern ebenso die heillose Zerstrittenheit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Fragen der Flüchtlingskontingente, wirkungslose Russlandsanktionen, die sich ins Gegenteil verkehren, schwache Konjunkturdaten aus China, Rätselraten um die Zinswende in den USA, Geheime TTIP-Verhandlungen, Ukraine-Krise, IS-Terror …

Das sind nur einige Beispiele von dem, was Sie noch erwarten wird.

Europa hat versagt

Zudem hat die EZB mit ihrer verheerenden Minizins-Politik versagt. Und den deutschen Sparer um rund 300 Milliarden Euro ärmer gemacht.

Immer mehr EU-Mitgliedsstaaten haben die Nase voll von der Verbrüsselung. Der britische Premier David Cameron will 2016 ernst machen mit seinem Referendum. Die Briten sollen dabei selbst entscheiden, ob sie weiterhin in der Europäischen Union bleiben wollen, oder nicht.

Die Regionalwahlen in Katalonien, das los will von Spanien, haben gezeigt, wie es geht.

Die Flüchtlingsfrage spaltet die EU und Deutschland

Hinzu kommt die Flüchtlingspolitik, die die EU an ihre Grenzen führt. Und das im sprichwörtlichen Sinne. Heilloser Streit, Uneinigkeit bis hin zu gegenseitigen Beschuldigungen machen dieses Dilemma mehr als deutlich.

Bundeskanzlerin Merkels Willkommen-Kultur spaltet nicht nur die EU, sondern auch Deutschland. Denn längst schon steht sie auch innenpolitisch unter Druck.

Vor allem geht es jetzt darum, wo die insgesamt über eine Million Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Der Winter steht an. Zelte sind da wohl die schlechteste Lösung. Also muss Wohnraum her. Mit allen Mitteln.

Staatlicher Eingriff in das Eigentumsrecht der Bürger

Deshalb greift der Staat da ein, wo man es nie für möglich gehalten hätte: in das Eigentumsrecht seiner Bürger. Aufgrund mangelnden Wohnraums für Flüchtlinge, die freilich ein Dach über dem Kopf brauchen, werden bereits die ersten Gewerbeimmobilien zwangsvermietet. Will heißen beschlagnahmt.

Nun sollen leer stehende Häuser folgen.

Beispiele gefällig?

Im Januar 2015 wurde ein Gebäude des Kolpingwerks in Arnsberg vorübergehend beschlagnahmt, um Flüchtlinge unterzubringen. In der Stadt Olpe traf es ein früheres Familienhotel. In Berlin beschlagnahmte der Senat die frühere Zentrale der Berliner Sparkasse in Wilmersdorf, um sie als Erstaufnahmestelle zu nutzen. Auch im baden-württembergischen Main-Tauber-Kreis nahm das Landratsamt ein Kasernen-Gebäude per Gesetzesbeschluss ein.

Diese Liste kann beliebig fortgeführt werden.

Drastische Maßnahmen für Hausbesitzer

Die Politiker scheuen sich schon gar nicht mehr, offen über diese Beschlagnahmungen zu sprechen. So nimmt selbst der Grünen-Bürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, kein Blatt mehr vor den Mund.

Unter dem wachsenden Flüchtlingsdruck fordert er drastische Maßnahmen für Hausbesitzer. Wenn Obdachlosigkeit in einer Stadt droht, dürfen leer stehende Häuser zur Unterbringung beschlagnahmt werden.

Aber ist das wirklich so?

Zum Wohle der Allgemeinheit

Sie sehen also: der Staat macht Ernst!

Zwar heißt es im Grundgesetz Artikel 14 (Absatz 1): Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“

Doch die meisten Bürger haben vergessen, dass das Eigentum nicht nur so gewährleistet wird. Es hat seinen Preis. So heißt es im GG weiter (Absatz 2): „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Ihr Besitz soll also auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Das werden Sie geflissentlich vergessen, wenn Sie ein Häuschen bauen oder eine Wohnung kaufen. Oder aber gar nicht wissen.

Natürlich stellt sich auch die Frage, wo beginnt das Wohl der Allgemeinheit und wo hört es auf?

In Teil 3 zeige ich Ihnen, auf welcher gesetzlichen Grundlage Beschlagnahmungen und Zwangsvermietungen durchgeführt werden können.

 

Quelle: Guido Grandt