„Staatliches Raubrittertum?“ – Wenn Flüchtlinge zur Kasse gebeten werden (1)

In den letzten beiden Tagen habe ich Ihnen bei Unangreifbar Leben aufgezeigt, dass ein Flüchtlings-Soli kommen wird. Und zwar mit ziemlicher Sicherheit. Damit sollen europaweit die horrenden Kosten des Asyl-Dramas bezahlt werden.

Flüchtlinge werden zur Kasse gebeten

Es gibt jedoch noch andere europäische Länder, die dafür nicht ihre Bürger zur Kasse bitten. Sondern die Flüchtlinge selbst. Wie moralisch verwerflich dies ist oder nicht, will ich an dieser Stelle nicht entscheiden. Und dennoch möchte ich Ihnen aufzeigen, was dahingehend bereits Praxis ist oder noch werden soll.

Nach dem Motto, dass ohnehin nur Flüchtlinge kommen, die es sich leisten können, handelt unser nördliches Nachbarland und EU-Mitgliedstaat Dänemark.

Dänemark – Flüchtlinge sollen ihren eigenen Lebensunterhalt sichern

So plant das Königreich, schon bei der Ankunft der Schutzsuchenden, dass diese nur noch Geld und Wertgegenstände in einer bestimmten Höhe behalten dürfen. Und zwar lediglich solche Werte, die zur „Sicherung eines bescheidenen Lebens“ genügen. Das jedenfalls erklärt das dänische Ministerium für Ausländer und Integration.

Konkret heißt das: kleinere, persönliche Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise Eheringe, Uhren oder Mobiltelefone. Diese sind von der Beschlagnahmung ausgenommen. Ebenso kleinere Barschaften unter 3000 Kronen, umgerechnet etwa 350 Euro.

„Wohlhabende“ Flüchtlinge fliehen – die Armen bleiben zurück

Dänische Politiker rechtfertigen diesen Schritt damit, dass in der Regel diejenigen Menschen fliehen, die es sich auch leisten könnten. Die anderen, also die ärmeren, würden zurück bleiben.

Das ist in der Tat zumeist so, wie ich in meinem aktuellen Buch Das Asyl-Drama – Deutschlands Flüchtlinge und die gespaltene EU ausreichend belegt habe.

Dänische Steuerzahler aus der Pflicht?

Zudem finden viele Dänen es scheinbar nicht in Ordnung, wenn die einheimischen Steuerzahler die Kosten der Asylsuchenden bezahlen sollen, die Vermögen mit sich führen. Deshalb sollen jene, die es sich leisten können, auch für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen.

Bedenken Sie: nicht nur dänische rechtspopulistische Politiker sind für dieses neue Asylpaket, sondern auch die Sozialdemokraten. Sie erklären, dass sich das Land durch den Flüchtlingszuzug in einer außergewöhnlichen Situation befinde, in der außergewöhnliche Entscheidungen gebraucht würden.

Lediglich die Sozialisten stellen sich dagegen, mit dem Argument: Falls tatsächlich Flüchtlinge mit Geld in der Tasche nach Dänemark kommen, würden diese es ohnehin in der heimischen Gesellschaft ausgeben.

Sie sehen also: dieses Thema ist ein zweischneidiges Schwert. Und mit äußerster Vorsicht zu behandeln, um Rechtspopulisten nicht nach dem Munde zu sprechen.

Im 2. Teil zeige ich Ihnen auf, dass nicht nur die Dänen die Flüchtlinge an ihren Kosten zur Sicherung des Lebensunterhalts beteiligen wollen. Sondern, dass diese Praxis längst in einem anderen deutschen Nachbarland gang und gebe ist. Und zwar noch viel extremer, als in Dänemark geplant.

 

Quelle: Guido Grandt

Das ist der sicherste Ort für Ihr Geld

Wo sind denn Ihre Ersparnisse wirklich sicher aufgehoben? Auf diese Frage gibt es verschiedene Antworten. Sie können Ihr Geld unter der heimischen Matratze lagern. Das fällt bestimmt nicht in die Kategorie sicher.

Dann ist es schon eher angesagt, das Geld zu Bank zu bringen. Doch wenn Ihr Geld auf einem Konto ist, besteht die Gefahr einer Beschlagnahmung. Wie schnell das gehen kann, mussten die Sparer in Zypern im März 2013 schmerzhaft erfahren.

Also bringen Sie Ihr Geld doch zur Bank – und lagern es dann in einem Schließfach. Da ist es wirklich sicher. Zumindest in den meisten Fällen. Aber eine wirklich absolute Sicherheit gibt es auch da nicht.

In Großbritannien wurden von staatlicher Seite im Jahr 2008 immerhin 7.000 Schließfächer geöffnet. Dabei waren die Behörden nicht zimperlich, denn es kam zur gewaltsamen Öffnung mit dem Winkelschleifer. Das produzierte abschreckende Bilder.

Die Polizei wollte mit dieser Aktion gegen die organisierte Kriminalität vorgehen. In britischen Medien wurde damals diese Aktion auch gefeiert. Es herrschte die Meinung vor: Wer etwas in ein Schließfach packt, hat auch etwas zu verbergen.

Im Vorfeld waren die Besitzer der Schließfächer gebeten worden, die Herkunft der Dinge im Schließfach den Behörden mitzuteilen. Wer darauf nicht einging, musste dann mit der Öffnung seines Schließfaches rechnen.

Aufbruch von Schließfächern hat es schon gegeben

Im Endeffekt kamen bei dieser Aktion Vermögenswerte im Gesamtwert von 35 Mio. Euro zusammen. Dabei befanden sich in den Schließfächern größere Mengen Gold und auch jede Menge Bargeld.

Mit diesem Beispiel will ich Ihnen nur eins zeigen: Auch wenn Sie meinen, Ihr Vermögen sei sicher – es gibt im Krisenfall immer Möglichketen für die Behörden auch an diese Vermögensgüter zu kommen.

Daher laut mein Ratschlag dieser Stelle auch an Sie: Wenn es um größere Summen Bargeld geht, verteilen sie das Geld auf verschiedenen Konten bei unterschiedlichen Banken. In Zypern fand hier eine Grenze von 100.000 Euro Anwendung. Das sollte auch die maximale Summe sein, die Sie auf einem Konto haben sollten.

Schließfächern bei einer Bank sollten Sie aus dem Weg zu gehen. Konkret haben Sie hier auch die Möglichkeit, privat einen hochwertigen Tresor anzuschaffen. Das kostet zunächst einmal mehr Geld als ein Schließfach – bietet Ihnen aber auch die absolute Sicherheit, dass Sie dauerhaft Zugriff auf ihre Vermögenswerte haben.

 

Quelle: Günter Hannich

EU 2015: Wirtschaftschaos, Flüchtlingsstreit und Zwangsenteignungen (3)

Die Probleme in Europa werden täglich größer. Die EZB hat mir ihrer Minizins-Politik fulminant versagt. Die Krisenländer kommen nicht richtig auf die Beine. Die meisten Staaten sind hoch verschuldet. Vor allem die Flüchtlingspolitik spaltet die EU.

Aufgrund von Angela Merkels Willkommens-Kultur strömen hunderttausende Flüchtlinge ins Land. Bis zum Jahresende sollen es mehr als eine Million sein.

Der Staat greift durch

Doch wohin mit all diesen Menschen, die ein festes Dach über den Kopf brauchen? Wohnräume sind Mangelware. Deshalb greift der Staat immer härter durch.

Sogar tief ins Eigentumsrecht seiner Bürger. Gewerbeimmobilien und leer stehende Häuser werden zwangsvermietet, beschlagnahmt.

Ich habe Ihnen aufgezeigt, dass das Eigentum laut Grundgesetz zwar gewährleistet wird, aber auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.

Und dazu können auch drastische Maßnahmen gehören. Wie beispielsweise Enteignungen.

Der Enteignungs-Paragraf (1)

Das Grundgesetz ist eindeutig dazu. In Absatz 3 heißt es hinsichtlich von Enteignungen klipp und klar: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“

Sie sehen also, wie Ihr Eigentumsrecht ausgehebelt werden kann, für das Sie Ihr ganzes Leben lang gespart haben.

Freilich – werden Gewerbe- oder leer stehende Immobilien enteignet beziehungsweise zwangsvermietet, bekommen Sie eine Entschädigung.

Aber wer sagt, dass Sie überhaupt zustimmen, von Ihrem Besitz gegen einen Obolus enteignet zu werden?

Der Enteignungs-Paragraf (2)

Wie auch immer, es gibt eine weitere Rechtsgrundlage, um diesen Eingriff in Ihren Besitz zu ermöglichen. Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz.

Denn ist die Sicherheit und Ordnung gefährdet, können die Kommunen in einzelnen Fällen Immobilien beschlagnahmen.

Wie Sie es drehen und wenden, wenn diese Maßnahmen geplant werden, haben Sie keine Möglichkeit, diese zu verhindern.

Was Sie zwecks Beschlagnahmung wissen müssen

Noch etwas, das Sie wissen sollten: Wenn ein Gebäude beschlagnahmt wird, sieht das Gesetz keine zeitliche Frist vor. Es ist lediglich die Rede von einer vorübergehenden Nutzung. Dazu muss die Kommune zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um Flüchtlinge anderweitig unterzubringen.

Die Höhe der Entschädigung, die Ihnen als Eigentümer aus der Beschlagnahmung beziehungsweise Zwangsvermietung zusteht, regelt jedes Bundesland unterschiedlich.

Es gibt Experten, die meinen, dass bei diesen Zwangsmaßnahmen lediglich das Wohnrecht auf den Staat übergeht, nicht das Eigentum.

Egal wie, bundesweite Beispiele haben längst gezeigt, dass der Staat sich nicht davor scheut, faktische Zwangsenteignungen vorzunehmen.

Was ist die Alternative, werden Sie sich nun fragen?

Alternative: Freiwillige Vermietung

Es gibt diese. Und zwar vor einer bevorstehenden Zwangsmaßnahme Ihre leer stehende Immobilie freiwillig anzubieten und zu vermieten.

Tatsächlich kooperieren schon viele Immobilieneigentümer sowie Haus & Grund-Vereine dahingehend mit Stadt- und Gemeindeverwaltungen, um die täglich wachsende Zahl von Flüchtlingen unterzubringen.

So kann eine freiwillige Vermietung brachliegender Immobilien tatsächlich auch für die Besitzer lukrativ sein.

Eine Zeitenwende und der Kampf um Ihr Eigentum

Dennoch: Eine Zeitenwende ist angebrochen. Niemals zuvor nach dem Zweiten Weltkrieg hat der Staat meines Wissens Zwangsvermietungen und Beschlagnahmungen durchgeführt. Beispiele die dies belegen, habe ich Ihnen bereits angeführt.

Ich sage Ihnen: der Wert des Geldes und Ihr Eigentum wird den Attacken der staatlichen und fiskalpolitischen Eingriffen nicht dauerhaft standhalten können. Bereiten Sie sich deshalb darauf vor.

 

Quelle: Guido Grandt