Banken vor Riesenproblem, das jetzt nicht wahrgenommen wird

Wir Banken stehen vor immensen Problemen! Aber eigentlich ist doch alles bestens? Die EZB flutet alles mit Liquidität, und die Rettungsgelder kommen auch vom Staat? Irgendwie wird das doch alles gut gehen? Eben nicht. Wir zitieren hier erst einmal die Bundesregierung, damit das Grundproblem klar wird. Was für die Mieter ein Segen ist, ist auf der anderen Seite ein kleiner Albtraum. Zitat:


Der größte Crash aller Zeiten: Wirtschaft, Politik, Gesellschaft. Wie Sie jetzt noch Ihr Geld schützen können

Das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, wird für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt. Diese Einschränkung gilt für die Fälle, in denen die Rückstände auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Regelung ist auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 begrenzt. Die Pflicht des Mieters oder Pächters zur fristgerechten Zahlung bleibt jedoch auch in dieser Zeit bestehen. Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 berechtigen den Vermieter – für die Dauer von 24 Monaten – nicht zur Kündigung. Erst, wenn der Mieter oder Pächter die Zahlungsrückstände auch nach dem 30. Juni 2022 noch nicht beglichen hat, kann ihm wieder gekündigt werden. Mit den Regelungen wird verhindert, dass infolge …. weiterlesen

Quelle: finazmarktwelt.de

320x50 Produktfeature Silber
Jetzt bei GoldSilberShop.de Edelmetalle und Diamanten kaufen

„Money Control!“ – Totale Finanzkontrolle & Ihr Vermögen (5)

Hinter verschlossenen Türen planen die Finanzeliten bereits die nächsten Schritte, wie sie das Privatvermögen weiter beschneiden können. Denn durch die Nullzinspolitik der EZB schrumpfen die Gewinne der Banken.

Ich habe Ihnen bereits aufgezeigt, wie diese Schritte aussehen werden: Die Abschaffung des Bargelds ist der erste. Strafzinsen auf Sparguthaben der zweite.

Gebühren auf Bargeldabhebungen

Es werden weitere Schritte folgen, um die Kosten der Banken an Sie weiterzugeben. Den dritten habe ich Ihnen bereits auch verraten: Gebühren für die Abhebung von Bargeld.

Auf gut deutsch: Zukünftig sollen Sie dann auch noch dafür löhnen, wenn Sie Ihr eigenes Geld von Ihrem Konto abheben. Das ist wirklich unglaublich!

Alternativen sollen Ihnen verwehrt werden

Aber was geschieht in diesem Fall? Viele werden versuchen Ihr Geld in Sicherheit zu bringen. Deshalb soll Bares weitgehend abgeschafft werden.

Andere wiederum werden nach Alternativen suchen. Beispielsweise Gold kaufen. Doch was ist die nächste Konsequenz davon? Richtig: Auch der Besitz von Gold wird beschränkt werden! Zumindest aber überwacht. Sie können sich schon jetzt darauf einstellen.

Die Fakten sprechen für sich

Natürlich höre ich jetzt schon wieder die Schreie von sogenannten Experten, die das alles in die Verschwörungsecke schieben.

Doch ich verlasse mich bei Unangreifbar Leben viel mehr auf Fakten und Hintergründe, als auf leeres Geschwätz. Damit habe ich bisher immer recht behalten.

Unheilvolle Vorzeichen in Griechenland

Werfen Sie nur mal einen Blick nach Griechenland. Ich sage Ihnen auch gleich, warum: Dort existiert bereits ein Gesetzentwurf, wonach Bargeld, Gold und Schmuck, das außerhalb der Bank verwahrt wird, anmeldepflichtig werden soll!

Wissen Sie, was das heißt? Dass Sie alles, was Sie an Wertsachen besitzen angeben müssen, damit der Staat nachprüfen kann, was Sie tatsächlich zu Hause haben.

Schlimmer geht es nicht!

Griechenland ist der „Versuchsballon“

Ich frage Sie: Glauben Sie wirklich, dass dieser Gesetzentwurf nur in Griechenland in den Schubladen liegt? Dann sind Sie bei Gott ein wirklich positiv denkender Mensch.

Genau das Gegenteil wird der Fall sein. Griechenland dient lediglich als Versuchsballon, so wie damals Zypern bei der großangelegten Enteignung der Bankkunden.

„Money Control“ ist unausweichlich

Egal wie Sie es drehen und wenden: Am Schluss sind Sie wieder einmal der Dumme, werden noch mehr zur Kasse gebeten, als bisher. Und müssen damit leben, dass Ihr komplettes Vermögen durchleuchtet, kontrolliert und notfalls auch teilweise konfisziert wird. Durch höhere Bankgebühren, Strafzinsen auf Sparguthaben, Gebühren auf Bargeldabhebungen etc.

 

Guido Grandt

Deutschland vor dem Untergang?

Ich bin schlechte Nachrichten gewöhnt. Wenn auch Sie meinen Newsletter regelmäßig lesen, können auch Sie einiges verkraften. Aber bei dieser Schlagzeile stockte mir doch kurz der Atem:

„US-Experte sagt Untergang Deutschlands voraus“

Grund für diese Schlagzeile: Der bekannte US-Politologe George Friedman hatte dem niederländischen Informationsdienst Mauldin Economics ein Interview gegeben. Friedman hielt unserem Staat dabei gnadenlos den Spiegel vor:

  • die ungelöste Flüchtlingskrise, mögliche Unruhen wie in Köln zu Silvester, drohender Terrorakte wie in Istanbul auf deutsche Touristen bedrohen den inneren Frieden.

Aber das ist nur der Anfang – die echten Probleme beginnen laut Friedman bei der deutschen Wirtschaft:

  • 50 Prozent des Bruttoinlandprodukt erwirtschaftet Deutschland mit dem Export. Und hier droht der große Zusammenbruch: China steht auf der Kippe. Immer mehr Experten befürchten, dass das Reich der Mitte tief in die Krise rutscht und als eines der wichtigsten Abnehmerländer ausfällt.

Deutschland ist durch den Export auf Gedeih und Verderb den Abnehmerländern ausgeliefert. Geht es den Kunden schlecht, wird es mit Deutschlands Unternehmen abwärts gehen. Jetzt sollten für 2016 alle Alarmglocken schrillen!

Das zeigt schon der Ölpreis. Beinahe ebenso erschreckend wie die Warnung des US-Experten Friedman war die Nachricht über den Preisverfall, der diese Woche durch die Presse ging: Zeitweise konnte ein US-Ölförderer nur noch 1,50 Dollar pro Barrel verlangen. Kurzfristig war eine Preisliste veröffentlicht worden, in der sogar ein Minuspreis verzeichnet war: Das hieße, der Ölförderer müsste dafür zahlen, dass ihm jemand das Öl abnimmt …

Das ist so bedenklich, weil der Preis des Rohstoffs ein Gradmesser und Indikator für die Lage der Wirtschaft. Ist der Ölpreis hoch, wird viel produziert wird. Ist der Preis niedrig, geht es vermutlich abwärts.  Der Minus-Preis wurde zwar später dementiert. Trotzdem bleiben ein fader Geschmack und der Schrecken darüber, was mit dem Ölpreis passieren kann …

 

Quelle: Günter Hannich

„Schwarze Liste 2016“ – Das ändert sich für Sie zu Ihrem Nachteil (3)

Das „Schicksalsjahr 2016“ hat gerade angefangen. Und doch verheißt es nichts Gutes für Sie.

Ich habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass die bis heute ungelöste Finanz- und Wirtschaftskrise das Land, und damit Sie selbst weiter beschäftigen wird. Genauso das Flüchtlingsdrama und die ungelösten Krisen in Syrien, dem Irak, in Afghanistan, der Ukraine. Hinzukommt die Terrorgefahr, die vermehrt für Europa und insbesondere auch für Deutschland gilt.

Selbst die EU steht laut Experten nicht nur vor einer Spaltung, sondern gar vor einem Zerfall.

Zudem werden Sie ganz konkret zur Kasse gebeten.

2016 müssen Sie noch mehr für den Staat berappen

Als Unangreifbar Leben-Leser wissen Sie inzwischen, dass für Gutverdiener unter Ihnen höhere Sozialabgaben fällig werden. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 6.050 Euro auf 6.200 Euro. Im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.

Außerdem steigt für Neurentner der steuerpflichtige Anteil von 70 auf 72 Prozent. Damit sind nur noch 28 % der Rente steuerfrei.

Auch die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen um durchschnittlich 0,2 Prozent. Damit erhöht sich der Beitragssatz zur Krankenversicherung auf rund 15,6 % bis 16,1 %. Je nach Krankenkasse. Für Bankkunden gelten strengere Bedingungen hinsichtlich der Bonitätsprüfung Ihrer Kunden bei Immobiliendarlehen.

Doch die „Schwarze Liste 2016 reicht noch weiter.

Negativliste Kraftfahrzeuge

Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, sind nur noch für 5 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bislang waren es 10 Jahre.

Überziehen Sie die Frist der Fahrzeugprüfung (TÜV) müssen Sie bei Polizeikontrollen mit einem Bußgeld rechnen. Bei mehr als zwei Monaten Verzug fallen weitere Kosten durch eine „vertiefte“ Hauptuntersuchung an.

Außerdem gelten neue Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Haftpflicht. Dabei werden verschiedene Typ- und Regionalklassen unter anderem heraufgestuft. Wie Sie vielleicht wissen, gibt insgesamt zwölf Regionalklassen. Mit der Regionalstatistik berechnen Kfz-Versicherer ihre Beiträge.

Höhere Energiekosten

Die Ökostrom-Umlage (EEG-Umlage) steigt um rund 0,2 Cent auf circa 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Damit erreicht sie den höchsten Stand seit ihrer Einführung im Jahr 2003. Das bedeutet für Sie, dass auch die Summe aller Umlagen, Abgaben und Steuern im Strompreis so hoch wird, wie noch nie.

Somit erhöht sich die Summe um 0,6 Cent netto pro Kilowattstunde. Danken Sie der von der Regierung eingeleiteten Energiewende!

Zudem erhöhen zahlreiche Stromanbieter ihre Preise. Was dies bedeutet, kann ich Ihnen an einem Beispiel aufzeigen. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden erhöhen sich die Mehrkosten um rund 43 Euro. Oder anders ausgedrückt: die Strompreise steigen um fast 3 Prozent.

Teureres Bauen

Auch das Bauen wird teurer, denn 2016 verschärft sich die Energieeinsparverordnung (EnEV). Demnach müssen Wohngebäude, die in diesem Jahr gebaut werden, jährlichen einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf aufweisen. Zudem muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten um circa 20 Prozent verbessert werden.

Der einzige Vorteil: Auf energieeffiziente Neubauten können doppelt so hohe Förderkredite wie bisher von der Förderbank KfW aufgenommen werden. Konkret statt 50.000 Euro dann 100.000 Euro pro Wohneinheit.

Höhere Portgebühren

Die Deutsche Post hebt das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent an. Auch Einschreiben kosten zukünftig 2,50 Euro, statt 2,15 Euro. Maxibriefe statt 2,40 Euro nun 2,60 Euro. Die Postkarte ins Ausland kostet nicht mehr 80 Cent, sondern nun 90 Cent.

Hinzukommt: wenn Sie bis zu 100 Euro Bargeld oder bis zu 500 Euro Sachwert verschicken wollen, zahlen Sie einen Aufpreis von 4,30 Euro. Bisher waren es 3,95 Euro.

Sie sehen also, dass Sie 2016 auf alle möglichen Arten noch tiefer als bisher in die Tasche greifen müssen.

 

Quelle: Guido Grandt

„Schlimmer geht’s nimmer!“ – So greift der Staat nach den Auslandsrenten! (2)

Wenn Sie aufgrund von Eurokrise, Terrorgefahr und Flüchtlingsdrama Ihren Altersruhesitz im Ausland suchen und finden, kann man Sie sicher dazu beglückwünschen.

Doch Sie müssen aufpassen …

Der Staat greift zu – auch im Ausland

Wenn Sie es also geschafft haben, einen schönen Lebensabend da zu verbringen, wo die Sonne nicht mehr untergeht, sind Sie vor den staatlichen Langfingern jedoch keinesfalls sicher. Dann besucht Sie der deutsche Staat eben in Ihrem Auslandsdomizil, um zuzugreifen.

Natürlich symbolisch gesehen.

Auslandsrenten waren einst steuerfrei

Vielleicht wissen Sie es noch: für Altersruheständler mit Wohnsitz im Ausland waren Renten aus der deutschen Rentenversicherung bis Ende 2004 nicht steuerpflichtig.

2005 änderte sich das durch die Neuverordnung der Besteuerung von Alterseinkünften im sogenannten Alterseinkünftegesetz. Seitdem müssen auch die Rentner, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, die gesetzliche Rente hierzulande versteuern.

Dennoch gab es ein Schlupfloch. Und zwar, wenn die Besteuerung der Alterseinkünfte durch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat ausgeschlossen ist, in dem der Rentner seinen Wohnsitz hatte.

Hohe Rückstandsquoten bei Eintreibung der Rentensteuer

Natürlich gibt es auch Rentner, die im Ausland leben, ihre Steuern auf die Altersbezüge zahlen sollten – es aber nicht tun!

Zahlen aus 2012 belegen, dass diese Rückstandsquote etwa 22 Prozent beträgt. Ihnen dürfte klar sein, dass der deutsche Staat natürlich sein Geld will.

Erfolglose Steuervollstreckung im Ausland

Doch die Vollstreckungen der Steuerrückstände im Ausland bleiben oft, was sage ich, weitgehend erfolglos. Selbst das letzte Mittel, eine Rentenpfändung, kommt zumeist nicht in Frage, weil die Renten unter der gesetzlichen Pfändungsgrenze liegen. Und damit dürfen sie nicht gepfändet werden.

Das ist das eine. Das andere ist der Umstand, dass die deutschen Vollstreckungsmaßnahmen oft an der fehlenden Amtshilfe des Staates scheitern, in dem die Rentner wohnten.

Zu Ihrer Info: innerhalb der EU kann eine solche zwischenstaatliche Amtshilfe erst bei einer Schuld von 1.500 Euro beantragt werden.

Der deutsche Staat greift hart zu

Nun greift der deutsche Staat zu einem anderen Mittel – dem sogenannten Steuerabzugsverfahren.

Dabei können Finanzämter anordnen, dass der Rentenversicherungsträger die voraussichtliche Steuer einbehält, noch bevor die Rente ausbezahlt wird. Die Steuer wird vom Rentenversicherungsträger dann direkt an das jeweils zuständige Finanzamt abgeführt.

Keine „Schlupflöcher“ mehr

Immer öfter wenden die Finanzverwaltungen dieses Steuerabzugsverfahren an.

Altersruheständler im Ausland haben so keine Möglichkeit mehr, Rentensteuern in irgendeiner Art und Weise zu entgehen. Im Gegenteil, dieses Verfahren sichert dem Staat das Steueraufkommen im In- und Ausland.

Allerdings – vielleicht ist das ein kleiner Trost – unterliegt das Steuerabzugsverfahren nicht dem Bund, sondern den einzelnen Ländern.

Noch, sage ich Ihnen. Denn ganz sicher wird sich auch das bald ändern.

Trotz dieser nicht allzu rosigen Aussichten sollten Sie sich allerdings die Vorfreude auf die kommenden Feiertage nicht verderben lassen!

 

Quell: Guido Grandt

„Schlimmer geht’s nimmer!“ – So greift der Staat nach den Auslandsrenten! (1)

Fliegen Sie bald in Ihren wohlverdienten Weihnachtsurlaub? Vielleicht sogar ins Ausland, um endlich mal von Eurokrise, Terrorangst und Flüchtlingskrise auszuspannen? Vielleicht finden Sie es dort ja sogar so toll, dass sie am liebsten dort bleiben würden?

Na dann …

Altersruhesitz im Ausland

Viele vor Ihnen haben dieses Vorhaben bereits in die Tat umgesetzt. Sie sind in einem anderen Land geblieben, vor allem im Rentenalter. Ich selbst bin vielen Ruheständlern in allen Teilen der Welt begegnet. Etwa in Thailand, in den USA, in Australien, in Spanien …

Wenn Sie auch nur ansatzweise mit einem solchen Gedanken spielen, dann sollten Sie meinen neuen Unangreifbar Leben-Newsletter weiter lesen. Selbst auf die Gefahr hin, dass ich Ihnen damit die Vor-Weihnachtslaune verderbe. Nichtsdestotrotz sollten Sie auch über Unerfreuliches informiert sein, bevor Sie einen Fehler machen.

Der Staat braucht Geld

Die Bundesregierung braucht angesichts der riesigen Kosten, die die Flüchtlingsströme verursachen natürlich Geld. So werden neben den bekannten Szenarien – Steuererhöhungen, Flüchtlingssoli, Anhebung des Rentenalters, neue Staatsschulden usw. – alle Möglichkeiten durchgespielt. Also all jene, bei denen es noch etwas von Ihnen zu holen gibt.

Und wissen Sie was: so hat das Bundesfinanzministerium auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes die „Sicherung des Steueraufkommens von Rentnerinnen und Rentnern mit ausländischem Wohnsitz“ aufgegriffen.

Die große Unverschämtheit

Verstehen Sie richtig: Steuern werden normalerweise fällig, weil der Bürger damit den Staat für dessen Leistungen entschädigt. Doch wenn Sie in Timbuktu, Honolulu oder sonst wo leben, nehmen Sie diese Leistungen vom deutschen Staat ja gar nicht mehr in Anspruch.

Somit hätte er, wenn Sie mich diesen Gedanken zu Ende bringen lassen, überhaupt kein Recht, Ihnen in die Reisetasche zu greifen. Finden Sie nicht auch?

Renten – ein kümmerliches Abbild der individuellen Lebensleistung

Ich sage Ihnen: Renten sind ein Abbild der individuellen Lebensleistung. Wenn auch ein recht kümmerliches. Aber dennoch, wenn Sie Rente bekommen, dann haben Sie auch etwas geleistet. Sprich: gearbeitet und dafür auch schön und brav Ihre Steuern bezahlt. Und damit etwas für die Solidargemeinschaft erwirtschaftet.

Und das reichlich, das brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Schauen Sie nur mal Ihre Abzüge an. Ob als Selbstständiger, als Angestellter oder Arbeiter.

Die doppelte staatliche Ausbeutung

Schon alleine der Umstand, dass die mickrigen Renten, die nachher von Ihrer Schufterei übrig bleiben, noch besteuert werden, ist – gelinde gesagt – eine Frechheit!

Nein, das ist staatliche Ausbeutung, denn so bezahlen Sie doppelt Steuern: Während Ihrer aktiven Arbeitszeit. Und während ihres passiven Ruhestandes.

Das wird einem so gar nicht richtig bewusst, wenn man das nicht irgendwann mal gesagt bekommt!

Morgen zeige ich Ihnen auf, warum der deutsche Staat bei der Eintreibung der Rentensteuer im Ausland versagt hat. Und welches neue effektive Instrument er nun benutzt, um die Rückstände einzutreiben.

 

Quelle: Guido Grandt

EU 2015: Wirtschaftschaos, Flüchtlingsstreit und Zwangsenteignungen (3)

Die Probleme in Europa werden täglich größer. Die EZB hat mir ihrer Minizins-Politik fulminant versagt. Die Krisenländer kommen nicht richtig auf die Beine. Die meisten Staaten sind hoch verschuldet. Vor allem die Flüchtlingspolitik spaltet die EU.

Aufgrund von Angela Merkels Willkommens-Kultur strömen hunderttausende Flüchtlinge ins Land. Bis zum Jahresende sollen es mehr als eine Million sein.

Der Staat greift durch

Doch wohin mit all diesen Menschen, die ein festes Dach über den Kopf brauchen? Wohnräume sind Mangelware. Deshalb greift der Staat immer härter durch.

Sogar tief ins Eigentumsrecht seiner Bürger. Gewerbeimmobilien und leer stehende Häuser werden zwangsvermietet, beschlagnahmt.

Ich habe Ihnen aufgezeigt, dass das Eigentum laut Grundgesetz zwar gewährleistet wird, aber auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.

Und dazu können auch drastische Maßnahmen gehören. Wie beispielsweise Enteignungen.

Der Enteignungs-Paragraf (1)

Das Grundgesetz ist eindeutig dazu. In Absatz 3 heißt es hinsichtlich von Enteignungen klipp und klar: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“

Sie sehen also, wie Ihr Eigentumsrecht ausgehebelt werden kann, für das Sie Ihr ganzes Leben lang gespart haben.

Freilich – werden Gewerbe- oder leer stehende Immobilien enteignet beziehungsweise zwangsvermietet, bekommen Sie eine Entschädigung.

Aber wer sagt, dass Sie überhaupt zustimmen, von Ihrem Besitz gegen einen Obolus enteignet zu werden?

Der Enteignungs-Paragraf (2)

Wie auch immer, es gibt eine weitere Rechtsgrundlage, um diesen Eingriff in Ihren Besitz zu ermöglichen. Das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz.

Denn ist die Sicherheit und Ordnung gefährdet, können die Kommunen in einzelnen Fällen Immobilien beschlagnahmen.

Wie Sie es drehen und wenden, wenn diese Maßnahmen geplant werden, haben Sie keine Möglichkeit, diese zu verhindern.

Was Sie zwecks Beschlagnahmung wissen müssen

Noch etwas, das Sie wissen sollten: Wenn ein Gebäude beschlagnahmt wird, sieht das Gesetz keine zeitliche Frist vor. Es ist lediglich die Rede von einer vorübergehenden Nutzung. Dazu muss die Kommune zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um Flüchtlinge anderweitig unterzubringen.

Die Höhe der Entschädigung, die Ihnen als Eigentümer aus der Beschlagnahmung beziehungsweise Zwangsvermietung zusteht, regelt jedes Bundesland unterschiedlich.

Es gibt Experten, die meinen, dass bei diesen Zwangsmaßnahmen lediglich das Wohnrecht auf den Staat übergeht, nicht das Eigentum.

Egal wie, bundesweite Beispiele haben längst gezeigt, dass der Staat sich nicht davor scheut, faktische Zwangsenteignungen vorzunehmen.

Was ist die Alternative, werden Sie sich nun fragen?

Alternative: Freiwillige Vermietung

Es gibt diese. Und zwar vor einer bevorstehenden Zwangsmaßnahme Ihre leer stehende Immobilie freiwillig anzubieten und zu vermieten.

Tatsächlich kooperieren schon viele Immobilieneigentümer sowie Haus & Grund-Vereine dahingehend mit Stadt- und Gemeindeverwaltungen, um die täglich wachsende Zahl von Flüchtlingen unterzubringen.

So kann eine freiwillige Vermietung brachliegender Immobilien tatsächlich auch für die Besitzer lukrativ sein.

Eine Zeitenwende und der Kampf um Ihr Eigentum

Dennoch: Eine Zeitenwende ist angebrochen. Niemals zuvor nach dem Zweiten Weltkrieg hat der Staat meines Wissens Zwangsvermietungen und Beschlagnahmungen durchgeführt. Beispiele die dies belegen, habe ich Ihnen bereits angeführt.

Ich sage Ihnen: der Wert des Geldes und Ihr Eigentum wird den Attacken der staatlichen und fiskalpolitischen Eingriffen nicht dauerhaft standhalten können. Bereiten Sie sich deshalb darauf vor.

 

Quelle: Guido Grandt