Auch Bankaktionäre müssen bei Schieflage haften

Nun müssen sich viele Investoren in der EU warm anziehen. Jetzt hat der Gerichtshof der EU (EuGH) entschieden, dass die Gläubigerbeteiligung bei der Bankenrettung rechtens ist.

Im Kern ging es bei dem Verfahren eben darum, ob kriselnden Banken auch Bankaktionäre und Besitzer von nachrangigen Anleihen zur Rettung heranziehen können.

Bankensanierung mit Hilfe der Aktionäre und Anleihenbesitzer ist rechtens

Auslöser für dieses Urteil war die Sanierung von slowenischen Banken im Jahr 2013. Auch die slowenische Regierung hatte damals schon eingegriffen und bis zu 3 Mrd. Euro an Hilfsgeldern zur Verfügung gestellt. Zudem mussten eben auch Bankaktionäre und Anleihenbesitzer für die Rettung der Bank mit einstehen. Diese Praxis hat sich in der EU weiter fortgesetzt. Erst kürzlich wurden eben auch Investoren von italienischen Banken so belastet.

Da nun der EuGH diese Praxis für rechtens erklärt hat, öffnet dies Tür und Tor für weitere Aktionen – wen zukünftig wieder Banken unter Druck geraten sollten. Das dies geschieht, ist für mich auf jeden Fall klar. Aktuell stehen eben nicht nur italienische Banken unter Druck. Auch in vielen anderen Ländern schieben eben Banken große Mengen an notleidenden Krediten vor sich her.

Aber Italien ist hier ohne Frage der größte Krisenherd mit einem Volumen der notleidenden Kredite von rund 350 Mrd. Euro. Insofern ist es auch naheliegend, die Investoren der Bank in solchen Krisenzeiten für Rettungszahlungen heranzuziehen.

Diese zwei Auswirkungen hat das aktuelle Urteil

Für Sie als Investor hat das gleich zwei Auswirkungen: Zunächst einmal sage ich schon seit Jahren, dass Sie Bankaktien meiden sollten. Daraus ergibt sich die einfache Schlussfolgerung: Wer keine Bankaktien oder Bankanleihen im Depot hat, kann auch nicht zur Rettung herangezogen werden. Doch so einfach ist es nun in dieser Hinsicht.

Schwieriger wird es schon bei der Auswahl einer Bank, die Sie für Ihre Transaktionen einsetzen. Hier können Sie im schlimmsten Fall auch Ihre Einlagen verlieren – wenn eine Bank in Schieflage gerät. Das mussten Sparer in Zypern erleben, als dort im Jahr 2013 die Banken in eine akute Krise gerieten.

Sie sehen hier ganz klar: Banken sind nun einmal ein Risiko, an dem Sie als Investor nun sogar richterlich abgesegnet beteiligt werden dürfen. Hier ist auf jeden Fall Vorsicht angesagt.

 

Quelle: Günter Hannich