Griechenlanddrama: EU-Zwangsmaßnahmen gegen Athen?

Die Tsipras-Regierung geht gestärkt aus dem Referendum vom vergangenen Sonntag hervor. Die Mehrheit des griechischen Volkes lehnt weitere Spardiktate der EU und ihrer Gläubiger mit ab.

Das sorgt natürlich nicht nur für Pöbeleien und Beleidigungen der Eurokraten, allen voran der deutschen. Sondern geradezu für Panik in der EU. Darüber habe ich gestern bereits berichtet.

Der Druck der EU auf Griechenland wird zunehmen

So kommen heute die Staats- und Regierungschefs in einem eilig einberufenen Sondergipfel zusammen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunft Griechenlands. Und damit natürlich auch um die weitere Stabilität der „wankenden“ Union.

Der Druck auf die Syriza-Regierung wird weiter steigen. Mit ziemlicher Sicherheit wird die EZB keine weiteren Notgelder freimachen.

So wird und soll Griechenland für die Referendums-Schmach bestraft werden.

„Zwangsmaßnahmen“ der EU gegen Athen

Es gibt aber noch ein Mittel, mit dem die EU gegen die Hellenen vorgehen kann.

Und zwar mit Zwangsmaßnahmen.

Nur (fast) keiner berichtet davon.

Lesen Sie hier auf Unangreifbar Leben die ganze Wahrheit darüber.

Austritt aus der Währungsunion ist rechtlich nicht möglich

Es steht außer Frage, dass eine Europäische Union längst schon Werkzeuge geschaffen hat, um unfolgsame Mitgliedsstaaten in die Schranken zu weisen.

Griechenland ist zweifelsohne ein solches Land.

Zunächst muss Ihnen klar sein, dass ein Austritt Griechenlands aus dem Euro rechtlich nicht möglich ist. Denn eine Mitgliedschaft in der Währungsunion ist unwiderruflich.

Anders sieht es mit dem Austritt aus der EU aus. Und zwar in Folge eines geordneten Austritts. Allerdings ist dieses Prozedere sehr langwierig und kompliziert. So dass dies vermutlich und auch faktisch wohl ausscheidet.

Amerikaner wollen aus geopolitischen Gründen, dass die EU Griechenland „hält“

Vergessen Sie auch nicht den Druck, den die USA auf die EU macht, Griechenland unbedingt zu halten.

Denn das Land sichert die Südost-Flanke der NATO ab. Und ist in dieser Hinsicht eine „Schutzmauer“ gegen Russland.

Auch darüber habe ich Sie bereits zuletzt informiert.

„Sondern-Paragraph“ in den EU-Verträgen

Zurück zur Zwangsmaßnahme, die die Union anwenden kann.

In den EU-Verträgen gibt es einen Artikel, der höchst Aufschlussreiches verrät. Nur geht dies normalerweise am Bürger vorbei.

Ob den Artikel auch alle Europa-Politiker kennen, mag dahingestellt sein.

So heißt es in Artikel 352 AEUV, Absatz 1:

Erscheint ein Tätigwerden der Union im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche erforderlich, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen, und sind in den Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften. Werden diese Vorschriften vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen, so beschließt er ebenfalls einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

„EU-Notstandsgesetzgebung“

Ich möchte Ihnen weiteres Juristen-Kauderwelsch ersparen.

Zusammengefasst aber heißt es in diesem Artikel, dass die EU auch ohne rechtliche Grundlage Zwangsmaßnahmen gegen Mitgliedsstaaten vornehmen kann.

Es ist eine Art europäische Notstandsgesetzgebung, die der „Aufrechterhaltung der inneren Ordnung der EU“ betrifft.

Übrigens haben US-amerikanische Medien und solche aus Brüssel auf diesen Paragraphen hingewiesen.

Als „Lösungsvorschlag“ für das Griechen-Drama

 

Quelle: Guido Grandt

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