Neues EU-Strategiepapier: „Wenn es eng wird, muss man lügen!“ (2)

Gestern habe ich Ihnen nicht nur das Zitat von EU-Kommissions-Präsident Juncker „Wenn es eng wird, muss man lügen“ aufgezeigt. Sondern auch den sogenannten „Fünf-Präsidenten-Bericht“.

Dies ist ein Strategiepapier für die zukünftige Ausrichtung der Europäischen Union. Vorgelegt von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Europarats-Präsident Donald Tusk, dem Euro-Gruppen-Vorsitzenden Jeroen Dijsselbleom, EZB-Präsident Mario Draghi und EU-Parlamentspräsident Martin Schulz.

Mehr Befugnisse für die EU gefordert

Darin werden mehr „Entscheidungsbefugnisse“ für die EU gefordert. Sowie (indirekt) eine Vergemeinschaftung der Schulden durch eine Bankenunion.

Auf gut deutsch: Einschnitte in die Souveränität der nationalen Parlamente und Regierungen.

Aber das begreifen, sinngemäß nach Juncker, wohl die allerwenigsten. Und wenn doch, dann ist es zu spät.

Das Strategie-Papier für die Neuausrichtung der EU hält jedoch noch mehr Überraschungen parat.

Falsche Ausgangslage

Schon alleine die Ausgangslage des Berichts ist falsch. Denn wörtlich heißt es dort: „Europa lässt gerade die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten sieben Jahrzehnte hinter sich.“

Wie bitte?

Die „Katastrophen“-EU

Denken Sie mal an die soziale Katastrophe in Griechenland.

An die Millionen Arbeitslosen in Spanien, Italien und Frankreich.

An die exorbitanten Staatschuldenquote innerhalb der EU.

An die hunderte von Milliarden an faulen Krediten, die als Zeitbomben in den europäischen Banken schlummern.

Und, und, und …

Die EU ist mitten drin im Chaos

Auf gut deutsch: Die EU lässt keine Krise hinter sich, sondern ist mitten im schwersten Finanztaifun ihres Bestehens.

Ganz abgesehen vom Ukraine- und Russlandkonflikt sowie der Flüchtlings-Problematik.

Demnach klingen auch die folgenden Worte aus dem „Fünf-Präsidenten-Bericht“ wie Hohn: „Eine vervollständigte Währungsunion ist kein Selbstzweck. Sie ist ein Mittel, um ein besseres und faireres Leben für alle Bürger zu schaffen …“

So sollen die Parlamente ihre Entscheidungshoheit verlieren

Offen wird auch verklausuliert, wie die nationalen Parlamente ihre Entscheidungshoheit verlieren sollen.

Aber lesen Sie selbst: „Die zunehmende gemeinsame Entscheidungsfindung über Teile ihrer nationalen Budgets und Wirtschaftspolitik, die die Mitgliedstaaten akzeptieren müssten, …müsste begleitet werden von stärkerer Teilhabe und Rechenschaftslegung auf nationaler und auf europäischer Ebene …“

Dazu gehört auch: „Die Eurogruppe hat eine zentrale Rolle zu spielen bei der Diskussion, Förderung und Repräsentation der Interessen des Euroraums.“

Na wenn das kein EU-Zentralismus in Reinform ist, dann weiß ich auch nicht!

Noch mehr Macht für ein „undemokratisches“ Gremium?

Erinnern Sie sich bitte: Als der griechische Premierminister Alexis Tsipras noch vor wenigen Wochen ein Referendum über die neuen Spardiktate aus Brüssel ankündigte, wurde sein Finanzminister kurzerhand aus der Euogruppen-Sitzung ausgeladen.

Einfach so. Ohne Legitimität.

Und dieses undemokratische Gremium soll noch mehr Macht bekommen?

Das ist ein No go, sage ich Ihnen!

Im 3. Teil entlarve ich Unwahrheiten, die den „Fünf-Präsidenten-Bericht“ ad absurdum führen.

Denken Sie immer daran: Sie haben ein Recht auf die Wahrheit!

 

Quelle: Guido Grandt

Griechenlanddrama: EU-Zwangsmaßnahmen gegen Athen?

Die Tsipras-Regierung geht gestärkt aus dem Referendum vom vergangenen Sonntag hervor. Die Mehrheit des griechischen Volkes lehnt weitere Spardiktate der EU und ihrer Gläubiger mit ab.

Das sorgt natürlich nicht nur für Pöbeleien und Beleidigungen der Eurokraten, allen voran der deutschen. Sondern geradezu für Panik in der EU. Darüber habe ich gestern bereits berichtet.

Der Druck der EU auf Griechenland wird zunehmen

So kommen heute die Staats- und Regierungschefs in einem eilig einberufenen Sondergipfel zusammen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunft Griechenlands. Und damit natürlich auch um die weitere Stabilität der „wankenden“ Union.

Der Druck auf die Syriza-Regierung wird weiter steigen. Mit ziemlicher Sicherheit wird die EZB keine weiteren Notgelder freimachen.

So wird und soll Griechenland für die Referendums-Schmach bestraft werden.

„Zwangsmaßnahmen“ der EU gegen Athen

Es gibt aber noch ein Mittel, mit dem die EU gegen die Hellenen vorgehen kann.

Und zwar mit Zwangsmaßnahmen.

Nur (fast) keiner berichtet davon.

Lesen Sie hier auf Unangreifbar Leben die ganze Wahrheit darüber.

Austritt aus der Währungsunion ist rechtlich nicht möglich

Es steht außer Frage, dass eine Europäische Union längst schon Werkzeuge geschaffen hat, um unfolgsame Mitgliedsstaaten in die Schranken zu weisen.

Griechenland ist zweifelsohne ein solches Land.

Zunächst muss Ihnen klar sein, dass ein Austritt Griechenlands aus dem Euro rechtlich nicht möglich ist. Denn eine Mitgliedschaft in der Währungsunion ist unwiderruflich.

Anders sieht es mit dem Austritt aus der EU aus. Und zwar in Folge eines geordneten Austritts. Allerdings ist dieses Prozedere sehr langwierig und kompliziert. So dass dies vermutlich und auch faktisch wohl ausscheidet.

Amerikaner wollen aus geopolitischen Gründen, dass die EU Griechenland „hält“

Vergessen Sie auch nicht den Druck, den die USA auf die EU macht, Griechenland unbedingt zu halten.

Denn das Land sichert die Südost-Flanke der NATO ab. Und ist in dieser Hinsicht eine „Schutzmauer“ gegen Russland.

Auch darüber habe ich Sie bereits zuletzt informiert.

„Sondern-Paragraph“ in den EU-Verträgen

Zurück zur Zwangsmaßnahme, die die Union anwenden kann.

In den EU-Verträgen gibt es einen Artikel, der höchst Aufschlussreiches verrät. Nur geht dies normalerweise am Bürger vorbei.

Ob den Artikel auch alle Europa-Politiker kennen, mag dahingestellt sein.

So heißt es in Artikel 352 AEUV, Absatz 1:

Erscheint ein Tätigwerden der Union im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche erforderlich, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen, und sind in den Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften. Werden diese Vorschriften vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen, so beschließt er ebenfalls einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

„EU-Notstandsgesetzgebung“

Ich möchte Ihnen weiteres Juristen-Kauderwelsch ersparen.

Zusammengefasst aber heißt es in diesem Artikel, dass die EU auch ohne rechtliche Grundlage Zwangsmaßnahmen gegen Mitgliedsstaaten vornehmen kann.

Es ist eine Art europäische Notstandsgesetzgebung, die der „Aufrechterhaltung der inneren Ordnung der EU“ betrifft.

Übrigens haben US-amerikanische Medien und solche aus Brüssel auf diesen Paragraphen hingewiesen.

Als „Lösungsvorschlag“ für das Griechen-Drama

 

Quelle: Guido Grandt