Vermögensenteignung!” – Die neue Geldordnung (2)

Hinter Ihrem Rücken wurde und wird schon längst eine neue Geldordnung beschlossen.

Nur, keiner merkt es!

Diese neue Geldordnung bedeutet für Sie nichts anderes, als eine Enteignung von Ihrem Vermögen. Und das auch noch auf “legale” Art und Weise sozusagen.

Eine dieser Enteignungen ist das sogenannte “Bail-In”. Die Beteiligung von Anteilseignern und Gläubigern einer Bank an deren Verlusten.

Sie wissen nun, dass Sie und Ihr Vermögen damit gemeint sind.

Ein Beispiel hierfür gibt es bereits, das ich noch einmal aufführen möchte. Zeigt es doch, dass die EU-Verantwortlichen nicht zögern werden, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um Banken zu retten. Oder das sinkende EU-Schiff.

Die Zypern-Enteignung

Im Zuge der Staatsschuldenkrise stand das einstige Niedrigsteuerland Zypern vor dem Staatsbankrott. Das Bankensystem war nicht nur marode, sondern aufgebläht. Es stand vor der Pleite.

Ein “Bail-In” sollte den Inselstaat retten:

Guthaben über 100.000 Euro waren hauptsächlich davon betroffen. Die Hälfte darüber wurde in Aktien der jeweiligen Bank umgewandelt. Ein weiterer Teil eingefroren.

Doch der IWF wollte auch, dass Anleger unter 100.000 Euro keineswegs davon ausgenommen werden sollten. Zusammen mit der Troika forderte er eine Beteiligung von Sparern, die weniger als 100.000 Euro besitzen, von 6,75 Prozent.

Dieser perfide Plan wurde damals nicht umgesetzt, aus Angst vor Massenprotesten. Kleinsparer kamen noch einmal mit einem blauen Auge davon.

Aber ich sage Ihnen: das Bail-In in Zypern war nichts anderes als eine Blaupause für die EU!

Auch das eine Verschwörungs-Theorie?

Mitnichten! Nachfolgend werde ich die Fakten sprechen lassen.

  1. August 2013

An diesem Tag wurde ohne Beratung und ohne jegliche Abstimmung im EU-Parlament, eine neue EU-Richtlinie eingeführt. Natürlich hat die Bankenlobby daran mitgewirkt.

Ein weiterer Schritt zur neuen Geldordnung, die nicht nur nachhaltig wirkt, sondern auch zukünftig wirken wird.

In der Richtlinie heißt es unter anderem, dass Banken mit einer Kapitallücke dafür sorgen müssen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten sollen.

Und zwar bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können.

Was das für Sie tatsächlich heißt

Kompliziert? Ich “verdeutsche” Ihnen das mal:

Mit “nachrangigen” Gläubigern sind vor allem Kleinanleger und Kleinaktionäre gemeint. Also Sie!

Im Gegensatz dazu gibt es die “vorrangigen” Gläubiger. Das sind Banken, Behörden oder Finanzorganisationen.

Diese allerdings sollen von einem “Bail-In” verschont bleiben!

Ran an den Milliarden-Topf

Das heißt nichts anderes, als dass die Beteiligung von Anlegern an den Bankenmiseren europaweit juristisch festgeschrieben wurde.

So können nun auch die 860 Milliarden Euro an ungesicherten Einlagen der Euro-Zonen-Länder für ein Bail-In herangezogen werden.

Der eigentliche Skandal

Der Skandal ist, dass Ihnen erzählt wird, dass Sie sich als Steuerzahler nicht mehr an der Bankenrettung beteiligen müssen.

Dafür aber sollen Sie aber als “nachrangiger” Gläubiger zur Kasse gebeten werden!

Die Risiken der Banken nehmen zu!

Der Bankensektor in Europa ist mitnichten so stabil, wie offiziell verlautbart wird. Das erkannte auch der IWF schon vor Monaten.

Denn in einem entsprechenden Papier heißt es, dass die “potentiellen Risiken” die systemrelevante Finanzinstitute für die Finanzstabilität darstellen, “zugenommen” haben!

Dazu gehört auch das “Schattenbankensystem”, das unterreguliert ist. Ich habe bereits darüber berichtet.

Aus diesen Gründen fährt das Enteignungs-Karussell weiter. Denn das alles ist erst der Anfang, wie ich Ihnen an einem konkreten und sehr aktuellen Beispiel aufzeigen werde!

 

Quelle: Guido Grandt

Ihr Vermögen im Feuer! – Die neue Geldordnung!

Die neue europäische Geldordnung hat nur ein Ziel: Sie neben Staatspleiten auch an den Verlusten der Banken sowie an ihrer Rettung mit Ihrem Vermögen zu beteiligen.

Ich habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass dies durch den sogenannten „Bail-In“ möglich ist. Längst beschlossen, in der Öffentlichkeit falsch dargestellt und vom Mainstream größtenteils verschwiegen.

Doch die Haftungs- und Enteignungspläne des Sparers gehen weiter. Bei einem Blick in unser Nachbarland Österreich müssen alle Alarmglocken bei Ihnen anschlagen!

Erstes EU-Mitgliedsland: Staatliche Einlagensicherung wird abgeschafft!

Ende März 2015 platzt im wahrsten Sinne des Wortes die Bombe! Ihre Explosion ist gewaltig, dennoch verzichten die Medien groß darüber zu berichten. Und dies – obwohl es jeden von uns betreffen kann!

Denn in Österreich wird die staatliche Einlagensicherung abgeschafft! Zukünftig haften nur noch Banken für die Guthaben der Sparer. Im Juni 2015 soll das Gesetz in Kraft treten.

Es wird also keine Sicherung der Spareinlagen mehr durch staatliche Garantien bestehen. Solchen also, wie sie Angela Merkel in Deutschland einst gemacht hat!

Ich sage Ihnen: der Abschied aus der Einlagensicherung hat mit der maroden Lage der österreichischen Banken zu tun. Allen voran der Hypo Alpe Adria mit ihren Milliardenverlusten.

Zudem sind die Austria-Banken überproportional in Ost-Europa und damit auch in dem von Sanktionen überhäuften Russland engagiert.

Österreich ist die Blaupause für die EU

Noch einmal: Österreich wird das erste Land sein, in dem der staatliche Einlagenschutz wegfällt!

Ich prophezeie Ihnen, dass nicht nur der Sparer mit höheren Bankgebühren dafür bezahlt.

Nein, dies ist auch ein Modell, das in der EU Beispiel machen wird.

Denn die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind schon längst gegeben!

Wie, Sie wissen das nicht? Dann werde ich Sie darüber aufklären!

Die Enteignung ist Gesetz!

Bereits vor zwei Jahren wurde eine EU-Richtlinie beschlossen, die für alle EU-Staaten verpflichtend ist. Und im Zuge der Bankenunion umgesetzt werden muss.

Auch hierzulande. In Deutschland.

Dieses Gesetz verpflichtet Banken zur Einrichtung einer Einlagensicherung von 1,5 Milliarden Euro. Damit sollen sie Sparern in Notfällen Einlagen bis zu 100.000 Euro ersetzen.

Zudem wurde der Bail-In beschlossen. Demnach sollen nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Gläubiger im Fall einer Banken-Pleite haften.

Was dies konkret heißt, habe ich Ihnen bereits erklärt: Vor allem „nachrangige“ Gläubiger sollen zur Kasse gebeten werden. Und das sind Kleinanleger und Kleinaktionäre. Also Sie!

Angela Merkels PR-Gag

Im Zuge der Finanzkrise garantierten Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr damaliger Finanzminister Peer Steinbrück die Spareinlagen der Deutschen. Diese seien sicher.

Angesichts des beschlossenen „Bail-In“ sowie der „Blaupause“ in Österreich sind diese Worte nichts weiter als eine PR-Nummer.

Denn diese Garantie gibt es nicht! Niemand kann den Sparern seine Einlagen garantieren, wenn systemrelevante Banken crashen. Das ist absolut realitätsfern.

Die neue Geldordnung: Risiko-Abwälzung

Nach diesen Informationen müssen Sie nun klarer sehen! Die neue Geldordnung beinhaltet nicht mehr und nicht weniger, als eine Abwälzung des finanziellen Risikos auf Sie!

Zudem lag bislang der Ball noch bei den Staaten, die Spareinlagen zu sichern. Nun aber macht Österreich den Vorreiter: Künftig werden nur noch die Banken dafür haften.

Aber gerade viele von jenen sind es eben, die riesige Probleme haben. Wie sollen sie da noch für Ihre Spareinlagen garantieren?

Deshalb der „Bail-In“, der Sie mit ins Boot holt.

Glauben Sie mir – früher oder später werden sich alle EU-Staaten als Garanten von Sparguthaben verabschieden.

Und dann stehen Sie mit Ihrem Vermögen (fast) alleine im Feuer!

Schöne neue (Finanz-)Welt.

 

Quelle: Guido Grandt