Ich habe Ihnen bereits aufgezeigt, dass in Dänemark geplant ist, dass Flüchtlinge, die es sich leisten können, selbst für die Sicherung ihres Lebensunterhalts aufkommen sollen.
Andererseits ist der Vorstoß der Dänen nicht ein einzelner. Denn unser südliches Nachbarland, das zwar nicht zur EU gehört, aber allgemein als tolerant gilt, zieht dahingehend mit.
Schweiz – Asylsuchende werden an den verursachten Kosten beteiligt
Vielleicht haben Sie es erraten: Ich rede von der Schweiz.
Das dortige Asylgesetz sieht ebenfalls vor, dass sich die Schutzsuchenden an den Flüchtlingskosten beteiligen. Diese werden im Allgemeinen auf zirka 15.000 Franken beziffert.
Der Schweizer Staat greift zu
Ähnlich wie in Dänemark geplant – müssen in der Schweiz Asylsuchende schon im Empfangszentrum mitgeführtes Bargeld oder Wertgegenstände an die Grenzwacht abgeben. Wer Vermögen auf einem Bankkonto besitzt, muss dies angeben.
Konkret heißt es dazu in einem Merkblatt, das Asylsuchende erhalten: „Sind Sie bei Ihrer Ankunft im Empfangszentrum (EVZ) im Besitz von Vermögenswerten von umgerechnet über CHF 1’000 (Schweizer Franken), so sind Sie verpflichtet, diese finanziellen Mittel gegen Erhalt einer Quittung abzugeben.“
„Staatliches Raubrittertum“ oder gerechtfertigte Praxis?
Sie sehen also – die Schweizer machen Ernst mit dieser Praxis. Die inländische Flüchtlingshilfe spricht dahingehend von einem „staatlichen Raubrittertum“ und einer „unwürdigen“ Praxis. Das kann man sicher auch teilweise nachvollziehen.
Ich sage Ihnen auch, warum:
Das Schweizer Fernsehen veröffentlichte einen Fall einer syrischen Familie. Diese verkaufte in ihrer Heimat ihr Haus, finanzierte dadurch die Flucht für sich und ihre kleinen Kinder. Der größte Teil ihres Vermögens ging an die Schlepper. Bei der Ankunft in der Schweiz wurden den Syrern von den noch verbliebenen 2.000 Franken die Hälfte abgeknöpft. Das einzige, was sie davon noch sahen, war eine Quittung.
Wer arbeitet, der zahlt
Doch dabei bleibt es für die Flüchtlinge nicht, die in die Schweiz kommen. Sobald diese nämlich anerkannt sind und arbeiten können, müssen sie für ihre Kosten weiter aufkommen. Konkret werden ihnen dann bis zu 10 Prozent ihres Lohnes abgezogen. Als sogenannte Sonderabgabe. Diese ist sogar Gesetz.
Stellen Sie sich das einmal vor, wenn das in Deutschland so wäre!
Rechtfertigung des „staatlichen Raubrittertums“
Schweizer Politiker rechtfertigen diese Praxis. Asylsuchende oder Flüchtlinge müssten demnach selbst dazu beitragen, die Verfahrens- und Vollzugskosten sowie die erhaltenen Sozialhilfegelder zu decken.
Wenn die Menschen freiwillig innerhalb von sieben Monaten wieder ausreisen, bekommen sie das konfiszierte Geld wieder zurück.
Sollen Flüchtlinge tatsächlich zur Kasse gebeten werden?
Sie sehen also: Hierzulande wird darüber debattiert, wie die enormen Kosten für die Flüchtlingskrise mit Steuererhöhungen beglichen werden können – zu Ihren Lasten natürlich. Andere Länder – wie Dänemark und die Schweiz – hingegen wollen oder bitten bereits die Flüchtlinge selbst zur Kasse.
Was meinen Sie dazu?
Ich denke, dass ich Ihnen mit diesen Infos wieder genügend Stoff für Diskussionen gegeben habe.
Quelle: Guido Grandt